mitgliedwerden.jpg

Fachfirmen für Sicherheitstechnik in Ihrer Nähe finden

Mitglieder Login








Ihre Ansprechpartnerin
brill.jpg

Bianca Brill
Telefon 06386 - 92 14-12 
Telefax 06386 - 92 14-99
E-Mail b.brill@bhe.de

BHE Empfehlung

Startseite arrow Der Verband arrow BHE-Zertifikate arrow Über das BHE-Zertifikat
Über das BHE-Zertifikat Drucken E-Mail

Voraussetzungen/Verpflichtungen und Marktakzeptanz

In der Sicherheitsbranche ist der Kunde häufig nicht in der Lage, qualitative Unterschiede bei mehreren Angeboten zu beurteilen. Anders als beim Autokauf oder beim Kauf sonstiger Artikel des Konsumbereiches stützt sich der Kunde häufig auf den günstigsten Angebotspreis, da dieser vermeintliche Geldvorteil von ihm „bewertet“ werden kann. Hier setzt das BHE-Zertifikat an.

ImageBHE-zertifizierter Fachbetrieb

Dem Kunden wird verdeutlicht, dass die Errichterfirmen ihre Sicherungsanlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Normen und Vorschriften planen, installieren und instandhalten. Der Kunde erhält die Sicherheit, dass er im Rahmen eines vernünftigen Preis-Leistungsverhältnisses bedient wird.

Voraussetzungen für die Verleihung:

  • Der Antragsteller ist Mitglied im BHE
  • Nachweis der verantwortlichen Fachkraft über die elektrotechnische Berufsausbildung sowie die dreijährige Berufserfahrung in der entsprechenden Fachsparte
  • polizeiliches Führungszeugnis der hauptverantwortlichen Person
  • Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle und/ oder IHK

Verpflichtungen der Errichterfirma/Planer

  • die Anlagen unter Beachtung der Normen DIN VDE 0833, DIN 14675, der VDE-Vorschriften und sonstigen, jeweils zutreffenden Normen, Vorschriften oder Richtlinien zu installieren und instand zuhalten
  • die Projektierungsrichtlinien und technischen Anweisungen der Gerätehersteller einzuhalten
  • den Kunden in die Bedienung der Anlage einzuweisen
  • dem Kunden eine Bedienungsanleitung und ein Installationsprotokoll für die Anlage zu übergeben
  • einen ständig verfügbaren Instandhaltungsdienst zu unterhalten, der bei durch den Anlagenbetreiber gemeldeten Störungen unverzüglich zur Einsatzstelle kommt und die Störung behebt

Verleihung des Zertifikates

  • Die verantwortliche Fachkraft absolviert eine Fachkundeprüfung im Bereich Sicherungstechnik beim BHE
  • Nach erfolgreicher Fachkundeprüfung und Prüfung der Antragsunterlagen verleiht der BHE dem Antragsteller das Zertifikat
  • Hat der Antragsteller sich bereits einer vergleichbaren und vom BHE akzeptierten Überprüfung bei einer anderen Institution, z.B. dem VdS, unterzogen, so wird diese Überprüfung anerkannt
  • Die verantwortliche Fachkraft muss im Zeitablauf regelmäßig (mindestens einmal in zwei Jahren) an Weiterbildungsmaßnahmen im entsprechenden Bereich der Sicherungstechnik teilnehmen
  • Das Ausscheiden der hauptverantwortlichen Fachkraft muss dem BHE unverzüglich mitgeteilt werden. Innerhalb einer Übergangsfrist von sechs Monaten

Rücknahme

  • Sofern sich bei einer Firma, der das Zertifikat verliehen wurde, die Voraussetzungen, die zur Verleihung zugrunde liegen, ändern, darf diese Firma das Zertifikat nicht mehr verwenden, solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind
  • Hat der Antragsteller das Zertifikat durch Anerkennung einer vergleichbaren Prüfung erhalten und verliert er die daraus resultierende Anerkennung durch die andere Institution, so wird eine Nachprüfung durch den BHE erforderlich
  • Sollten sich in der Praxis wesentliche Mängel bei der Installation von Anlagen durch Firmen ergeben, denen das Zertifikat verliehen wurde, so wird der BHE durch den Antragsteller ermächtigt, die ihm benannten Anlagen sowie ggf. weitere Anlagen zu überprüfen, um die Voraussetzungen für die weitere Führung des Zertifikates zu klären.
  • Stellen sich bei Prüfungen, z.B. auch auf Antrag von Kunden, Behörden usw., wesentliche Mängel in Bezug auf die Einhaltung der anzuwendenden geltenden Regeln der Technik heraus, so wird dem Antragsteller durch den Vorstand des BHE das Zertifikat entzogen

Marktakzeptanz

Insgesamt hat sich das BHE-Zertifikat am Markt etabliert. Obgleich das Zertifikat und die damit verbundenen Installationsatteste zur Anlagendokumentation stärker das Verhältnis Errichter/Kunde regulieren soll, zeigt sich eine zunehmend positive Akzeptanz bei Versicherern, Kripoberatungsstellen und Feuerwehren u.ä.. Über alle Fachsparten hinweg wurden bereits deutlich mehr als 1.000 Zertifikate ausgesprochen.

Antragsunterlagen finden Sie hier im Downloadbereich.

Wenn Sie noch nicht BHE Mitglied sind, stellen wir Ihnen die Unterlagen gerne per Post zur Verfügung - nehmen Sie hier mit uns Kontakt auf.

 
 
Alarmanlagen Informationen kostenlos bei BHE