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BHE-Richtlinie „Hausalarmanlagen (HAA): Projektierung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung |
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HAA dienen der Alarmierung von Personen innerhalb von baulichen Anlagen zur Warnung vor einer Gefahr.
Es handelt sich nicht um eine Brandmeldeanlage (BMA) im Sinne der dafür gültigen Normen (DIN VDE 0833-2/DIN 14675 u.a.).
HAA werden innerhalb der Landesbauordnungen (LBO) der Länder unterschiedlich bezeichnet (z.B. Alarmanlage, Alarmeinrichtung, Alarmierungseinrichtung).
Die aktuelle Version der BHE-Richtlinie (01/2012) finden Sie hier zum Download.
Bitte beachten Sie auch das Hinweispapier HAA - BHE-Richtlinie sorgt für Klarheit bei der Umsetzung.
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