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Neue Maschinenrichtlinie seit 29.12.2009 anzuwenden: Auswirkungen für den Bereich RWA Drucken E-Mail

RauchabzugDie Neufassung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde am 9. Juni 2006 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Seit dem 29. Dezember 2009 ist die neue Maschinenrichtlinie verbindlich anzuwenden.

Die Verordnung findet Anwendung für alle „Kraftbetätigten Fenster“ also motorische Lüftungsflügel, Flügel in Entrauchungsanlagen (EAT) und natürliche Rauch- und Wärmeabzugs-Geräte (NRWG) sowie für Rauchdruckanlagen (RDA).

 

Weitere Informationen finden Sie hier (.pdf)

 
 
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