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BHE-Richtlinien für Video-Überwachungsanlagen Drucken E-Mail

ImageDie BHE-Richtlinie gilt für die Planung/Projektierung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und den Betrieb von VÜA zusammen mit den derzeit verfügbaren Normen in diesem Anwendungsbereich.
Sie enthält Festlegungen zum Schutz von Personen und Sachwerten sowie für Kontroll- und Beobachtungsfunktionen innerhalb und außerhalb von Gebäuden.

Hinweis: Die für die Planung und Errichtung relevante EN-Norm 50132-7 (Videoüberwachung für Sicherungsanwendungen, Teil 7: Anwendungsregeln) wird derzeit komplett überarbeitet. Sobald diese offiziell verfügbar ist, erfolgt die Anpassung bzw. Zurückziehung der BHE-Richtlinie aus dem Jahr 2002).

 

Inhaltsverzeichnis

1 Anwendungsbereich

  • 1.1 Sonderanwendungen
2 Begriffe
3 Genereller Aufbau von Video-Überwachungsanlagen
4 Die Anforderungen an Video-Überwachungsanlagen
5 Die Projektierung von Video-Überwachungsanlagen

  • 5.1 Allgemeines
  • 5.2 Signalaufnahme
  • 5.3 Signalübertragung
  • 5.4 Signalverarbeitung
  • 5.5 Signaldarstellung
  • 5.6 Energieversorgung
  • 5.7 Projektierungsdokumentation
6 Die Errichtung von Video-Überwachungsanlagen
  • 6.1 Allgemeines
  • 6.2 Signalaufnahme
  • 6.2.1 Beleuchtung
  • 6.2.2 Kameras und Objektive
  • 6.3 Signalübertragung
  • 6.4 Signalverarbeitung
  • 6.5 Signaldarstellung
  • 6.6 Energieversorgung
7 Betrieb
  • 7.1 Prüfungen
  • 7.1.1 Abnahmeprüfung
  • 7.1.2 Wiederkehrende Prüfungen (Inspektionen)
  • 7.1.3 Änderungsprüfung
  • 7.2 Inbetriebnahme
  • 7.3 Übergabe
  • 7.4 Betrieb der CCTV-ÜA
  • 7.5 Instandhaltung
  • 7.6 Installationsprotokoll
  • 7.7 Betriebsbuch
  • 7.8 Änderungen/Anpassungen bestehender Anlagen
8 sonstige Dokumentation (zusätzlich zu 5.7.)
9 Anhang

  • 9.1 zitierte Normen / Vorschriften (zur Zeit der Drucklegung dieser Richtlinien)
  • 9.2 zu beachtende Normen (zur Zeit der Drucklegung dieser Richtlinien)
  • 9.3 zur Verfügung stehende BHE-Papiere

Weitere Informationen finden Sie hier (.pdf).

 

 
 
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