|
BHE-Richtlinien für Video-Überwachungsanlagen |
|
|
|
Die BHE-Richtlinie gilt für die Planung/Projektierung, Errichtung, Erweiterung, Änderung und den Betrieb von VÜA zusammen mit den derzeit verfügbaren Normen in diesem Anwendungsbereich.
Sie enthält Festlegungen zum Schutz von Personen und Sachwerten sowie für Kontroll- und Beobachtungsfunktionen innerhalb und außerhalb von Gebäuden.
Hinweis: Die für die Planung und Errichtung relevante EN-Norm 50132-7 (Videoüberwachung für Sicherungsanwendungen, Teil 7: Anwendungsregeln) wird derzeit komplett überarbeitet. Sobald diese offiziell verfügbar ist, erfolgt die Anpassung bzw. Zurückziehung der BHE-Richtlinie aus dem Jahr 2002).
Inhaltsverzeichnis
1 Anwendungsbereich
2 Begriffe
3 Genereller Aufbau von Video-Überwachungsanlagen
4 Die Anforderungen an Video-Überwachungsanlagen
5 Die Projektierung von Video-Überwachungsanlagen
- 5.1 Allgemeines
- 5.2 Signalaufnahme
- 5.3 Signalübertragung
- 5.4 Signalverarbeitung
- 5.5 Signaldarstellung
- 5.6 Energieversorgung
- 5.7 Projektierungsdokumentation
6 Die Errichtung von Video-Überwachungsanlagen
- 6.1 Allgemeines
- 6.2 Signalaufnahme
- 6.2.1 Beleuchtung
- 6.2.2 Kameras und Objektive
- 6.3 Signalübertragung
- 6.4 Signalverarbeitung
- 6.5 Signaldarstellung
- 6.6 Energieversorgung
7 Betrieb
- 7.1 Prüfungen
- 7.1.1 Abnahmeprüfung
- 7.1.2 Wiederkehrende Prüfungen (Inspektionen)
- 7.1.3 Änderungsprüfung
- 7.2 Inbetriebnahme
- 7.3 Übergabe
- 7.4 Betrieb der CCTV-ÜA
- 7.5 Instandhaltung
- 7.6 Installationsprotokoll
- 7.7 Betriebsbuch
- 7.8 Änderungen/Anpassungen bestehender Anlagen
8 sonstige Dokumentation (zusätzlich zu 5.7.)
9 Anhang
- 9.1 zitierte Normen / Vorschriften (zur Zeit der Drucklegung dieser Richtlinien)
- 9.2 zu beachtende Normen (zur Zeit der Drucklegung dieser Richtlinien)
- 9.3 zur Verfügung stehende BHE-Papiere
|
Weitere Informationen finden Sie hier (.pdf).
|