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Einbruchschutz durch Alarmanlagen Drucken E-Mail

Zum Schutz vor Einbrüchen bieten Alarmanlagen eine sinnvolle Ergänzung zu den mechanischen Sicherungen. Alarmanlagen melden Einbruchsversuche an den Hausbesitzer, Nachbarn oder eine hilfeleistende Stelle.

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Eine Alarmanlage – im Fachjargon Einbruchmeldeanlage genannt - besteht aus einem Leitungsnetz, Meldern, einer Zentrale sowie einer Alarmierungseinrichtung.

Die Melder sind die Sinnesorgane der Alarmanlage und registrieren bestimmte Veränderungen eines Sollwertes. Das Leitungsnetz verbindet die Melder mit der Zentrale und diese mit der Alarmierungseinrichtung.

Wird eine festgestellte Veränderung als Einbruchsversuch erkannt, löst die Zentrale einen Alarm aus und meldet dies über die Alarmierungseinrichtung an eine Sirene oder zur hilfeleistenden Stelle.

Bei Alarmanlagen unterscheidet man grob zwischen der sogenannten Außenhautüberwachung sowie der Innenraum- bzw. Schwerpunktüberwachung.

Bei der Außenhautüberwachung werden alle von außen erreichbaren Einstiegsmöglichkeiten auf Öffnen, Durchbruch und möglichst auf Verschluss überwacht. Damit wird ein Täter bereits frühzeitig beim Versuch, ein Objekt zu betreten, erkannt.

Bei der Innenraumüberwachung werden einzelne Etagen, Räume oder Einzelobjekte überwacht. Die Melder werden dabei so platziert, dass ein Einbrecher mit hoher Wahrscheinlichkeit auf seinem Weg im Objekt erfasst wird.

Alarmanlagen müssen sorgfältig von einem Fachmann geplant werden, da man sicher sein muss, dass sie im Gefahrenfall auch tatsächlich funktionieren. Darüber hinaus sind unerwünschte Falschalarme zu vermeiden, da diese in aller Regel einen kostenpflichtigen Polizeieinsatz zur Folge haben.

BHE-Fachbetriebe verstehen ihr Handwerk und beraten Sie gerne kostenlos in allen Fragen rund um das Thema Alarmanlagen.

 
 
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