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Gerichtsverwertbarkeit von Video-Bildern - Optimierung der Aussagekraft Drucken E-Mail

Pressemitteilung 16/09 vom 1.12.2009

Nach wie vor ist in Deutschland unklar, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen digitale Videobilder vor Gericht als Beweis zugelassen und als aussagekräftig akzeptiert werden können. In der Vergangenheit mussten hier schon leidvolle Erfahrungen gemacht werden: Sofern die Echtheit der Bilder vor Gericht von der Verteidigung angezweifelt wird, muss nachgewiesen werden, dass die Bildsequenzen authentisch und vor allem nicht manipuliert worden sind. Deshalb besteht bei den Anwendern sowie bei den Anbietern digitaler Videosysteme eine erhebliche Unsicherheit.

Als Hilfestellung in Sachen gerichtlicher Verwertbarkeit digitaler Videobilder hat der BHE (Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V.) in enger Abstimmung mit Frau Ministerialrätin Rothstein (Justizministerium NRW, länderübergreifender Strafrechtsausschuss) das Papier „Gerichtsverwertbarkeit digitaler Videobilder“ erstellt. Es soll unter strenger Beachtung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung eine Arbeitsgrundlage für die Justiz bieten. U.a. wird dargestellt, wie die Aussagekraft digitaler Videobilder und -sequenzen vor Gericht optimiert werden kann und welchen Einfluss die Bildqualität auf die Aussagekraft der Beweisbilder hat.

ImageIn bestimmten Einsatzbereichen, z.B. in Banken, Supermärkten oder an Tankstellen, gehört die Videoüberwachung heute zu unserem täglichen Leben wie der Geldautomat oder die Scannerkasse im Einzelhandel.

Das Ziel der Videosysteme ist jedoch nicht, jeden beliebigen Menschen ständig im Blick zu haben, sondern einerseits Straftaten zu verhindern aber auch kritische, meist kriminelle Vorgänge zu dokumentieren und so den Ermittlungsbehörden Hinweise und Beweise für die Überführung der Täter zu liefern.

Bei professionell eingesetzten Videoüberwachungsanlagen werden inzwischen ausschließlich digitale Bildaufzeichnungssysteme eingesetzt. Zielsetzung dabei ist die zuverlässige und aussagekräftige Nachvollziehbarkeit von Vorgängen, die im Erfassungsbereich der Videoüberwachung passieren. So sind nach Überfällen oder gewalttätigen Übergriffen bspw. im Selbstbedienungsfoyer von Banken die Bilddaten der vorgeschriebenen digitalen Bildaufzeichnungssysteme eine wichtige Ermittlungsbasis für die Polizei.

ImageDas Papier „Gerichtsverwertbarkeit digitaler Videobilder“ sowie weitere Informationen zum Thema Videoüberwachung stehen auf der BHE-Homepage www.bhe.de im Fachbereich Videoüberwachung zur Verfügung (direkter Link zum Papier: http://www.bhe.de/video/ ) und können unter info@bhe.de angefordert werden.

 

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Ansprechpartner: Dr. U. Brauer
Telefon: 0 63 86/92 14-0
Telefax: 0 63 86/92 14-99
Abdruck honorarfrei. Beleg erbeten.

 

 
 
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