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Überall dort, wo viele (ortsunkundige) Menschen aufeinander treffen, z.B, in öffentlichen Gebäuden, bei Großveranstaltungen, in Einkaufscentren, Flughäfen, Krankenhäusern usw., sind nach einem Brand oftmals zahlreiche Todesopfer und Schwerverletzte zu beklagen.
Der durch ein Feuer entstehende Rauch breitet sich in rasender Geschwindigkeit aus, wodurch fliehende Personen die Orientierung verlieren können und es nicht rechtzeitig zum rettenden Notausgang schaffen. Deshalb muss durch effektive Brandschutzkonzepte sichergestellt werden, dass alle im Gebäude befindlichen Personen die Gefahrenzone rechtzeitig verlassen können.
Problematisch ist dabei, dass Alarmsignale akustischer Signalgeber (z.B. einer Brandmeldeanlage) nur auf einen Brand aufmerksam machen, aber keine weiteren Informationen vermitteln können. Dadurch besteht die Gefahr, dass diese von ortsfremden Personen nicht beachtet oder falsch interpretiert werden.
Um betroffene Personen im Gefahrenfall unverzüglich mit lebensrettenden Informationen versorgen zu können, werden deshalb Sprachalarmanlagen (SAA) eingesetzt. Dabei handelt es sich um spezielle Beschallungsanlagen, die aufgrund ihres besonderen Aufbaus und ihrer hohen Sprachverständlichkeit für Alarmierungs- und Evakuierungsaufgaben geeignet sind.
Vorteile der Sprachinformation
Klare Informationen und Verhaltensanweisungen ermöglichen es gefährdeten Personen, schneller auf die Gefahr zu reagieren. Über die Lautsprecher einer Sprachalarmanlage können vorbereitete oder situationsabhängige Texte als Warnung oder Handlungsanweisung verbreitet werden. Somit ist bei Gefahr die unverzügliche und wirksame Einleitung einer vollständigen oder teilweisen Räumung des Gebäudes möglich. Notfalldurchsagen können auch in fremder Sprache erfolgen, die Feuerwehr kann zielgerichtet evakuieren.
Relevante Normen und Vorschriften für Sprachalarmanlagen
Seit Ende 2007 ist die DIN VDE 0833-4 mit „Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung im Brandfall“ in Kraft. Sie enthält Festlegungen für Alarmierungseinrichtungen unter besonderer Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher und feuerwehrspezifischer Anforderungen, die Ansteuerung erfolgt durch eine Brandmeldeanlage gemäß DIN VDE 0833-2. Durch die Einführung der neuen Anwendungsnorm DIN VDE 0833-4 wachsen Brandmeldetechnik und Sprachalarmanlagen (SAA) immer weiter zusammen.
Einbindung von Sprachalarmanlagen in die Brandschutzkonzeption
Sprachalarmanlagen gehören zur Gruppe der Elektroakustischen Anlagen (ELA-Anlagen). Der wesentliche Punkt zur Anwendung der VDE 0833-4 ist die Ansteuerung der ELA durch die Brandmeldeanlage über eine definierte Schnittstelle. Man spricht dann von einem Sprachalarmsystem (SAS) bzw. einer Sprachalarmanlage (SAA) in Verbindung mit der Sprachalarmzentrale (SAZ). Sprachalarmzentralen, Lautsprecher und Energieversorgung müssen den Anforderungen der EN 54-Reihe entsprechen.
Die Alarmierung mit Sprache gilt in Fachkreisen als sehr effektiv und sicher. Sprachalarmanlagen sind deshalb in die Brandschutzkonzeption mit einzubeziehen um den Personen, die sich aus Gefahrenbereichen selbst retten müssen, eindeutige Anweisungen zu geben.
Neutrale BHE-Informationsmaterialien
Architekten und Bauingenieure übernehmen bei der sicherheitstechnischen Ausstattung von Gebäuden eine maßgebliche Rolle. Durch ihre frühe Einbindung bei der Gebäudeplanung können sie den Bauherren frühzeitig vor Baubeginn auf entsprechende Vorschriften hinweisen und über mögliche Gefahren sowie geeignete Präventionsmaßnahmen aufklären.
Als Kompetenzzentrum für Sicherheit bietet der BHE zur Beratung und Aufklärung der Kunden eine breite Palette an neutralen und kostenlosen Unterlagen.
Qualifizierte Beratung und Betreuung
Jedes Gebäude, jede Problemstellung und jedes Sicherheitsbedürfnis ist anders. Daher steht am Anfang einer fachmännischen Beratung immer eine individuelle Schwachstellenanalyse vor Ort. Darauf aufbauend kann der Fachmann dann die richtigen Sicherungsmaßnahmen für den konkreten Fall ermitteln und eine passgenaue Systemlösung erarbeiten.
Die im BHE (Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V.) organisierten Fachfirmen zeichnen sich durch Fachkenntnis und Flexibilität aus. Sie stehen Architekten und Fachplanern jederzeit gerne mit ihrer Fachkompetenz zur Verfügung.
Nähere Informationen zum Thema „Sprachalarmierung“ sowie Adressen qualifizierter Fachfirmen erhalten Interessenten auf der BHE-Homepage www.bhe.de oder direkt beim BHE.
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Ansprechpartner: Dr. U. Brauer
Telefon: 0 63 86/92 14-0
Telefax: 0 63 86/92 14-99
Abdruck honorarfrei. Beleg erbeten.
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