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Videoüberwachung in Banken Drucken E-Mail

Banken setzen aufgrund ihres hohen Sicherheitsbedarfs bereits seit längerem Videoüberwachungstechnik ein. Diese soll dem Schutz von Mitarbeitern und Kunden vor Überfällen, aber auch zur Aufklärung weiterer Delikte (z. B. Manipulation an Geldautomaten) dienen. Neben der reinen Live-Beobachtung (sogenanntes Monitoring) werden daher auch Aufzeichnungen gefertigt, um Straftäter überführen zu können.


Aufgrund der mit der Beobachtung und Aufzeichnung verbundenen Eingriffe in Persönlichkeitsrechte unterliegt der Einsatz von Videoüberwachungstechnik strengen gesetzlichen Regelungen. So haben speziell die Banken eine Reihe von Vorgaben zu beachten, die sich aus den Unfallverhütungsvorschriften Kassen (BGV C 9) der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft ergeben. Des Weiteren ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einschlägig, das sich mit dem Schutz personenbezogener Daten (zu denen auch Bilddaten gehören) befasst. Schließlich sind die Arbeit- nehmervertretungen vor Umsetzung derartiger Maßnahmen einzubeziehen, weil der Einsatz von Überwachungstechnik auch der Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern dienen kann und damit nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist.


Um den Banken eine Hilfestellung beim Einsatz der Videoüberwachungstechnik an die Hand zu geben, hat der BHE (Bundesverband der Hersteller und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e. V.) in Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert von der überregionalen Sozietät WRD Witt Roschkowski Dieckert (www.wrd.de) eine Broschüre zum Thema „Videoüberwachung in Banken“ erstellt. In dieser Broschüre werden alle einschlägigen Rechtsgrundlagen erläutert und praxisrelevante Hinweise zum rechtssicheren Einsatz der Videoüberwachungstechnik gegeben. Insbesondere befasst sich das Papier mit den beabsichtigten Neuregelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz, die auch für Banken von Bedeutung sind. Dort wird erstmals die Beobachtung nicht öffentlich zugänglicher Betriebsstätten geregelt, was für die Videoüberwachung von Büroräumen und sonstigen innerbetrieblichen Anlagen (z. B. Pausenräume etc.) von Relevanz ist.


Die Broschüre „Videoüberwachung in Banken“ sowie weitere Informationen zum Thema „Videoüberwachung“ stehen auf der BHE-Homepage www.bhe.de im Fachbereich Videoüberwachung zur Verfügung und können unter info@bhe.de angefordert werden. Für rechtliche Fragen im Einzelfall (z. B. bei der Konzeption von Anlagen und/oder der Auseinandersetzung mit Datenschützern oder dem Betriebsrat) steht Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert (ulrich.dieckert@wrd.de) beratend zur Verfügung.

 

                                                                                                                                        Download als Word.doc

 


 

Ansprechpartner: Dr. U. Brauer
Telefon: 0 63 86/92 14-0
Telefax: 0 63 86/92 14-99
Abdruck honorarfrei. Beleg erbeten.

 

 

 
 
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