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Weitreichende Veränderungen in der Alarmübertragung Drucken E-Mail

Pressemitteilung 10/09 vom 27.08.09

Alarme und Störungen von Gefahrenmeldeanlagen werden mit Hilfe von Übertragungsgeräten über öffentliche Netze an hilfeleistende Stellen, z.B. Notruf- und Serviceleitstellen, weitergeleitet. Für die Übertragung dieser Meldungen stehen verschiedene Übertragungswege zur Verfügung. Je nach Übertragungsweg, Sicherheitsrisiko und Vorschriftenlage muss ein dazu passendes Übertragungsverfahren ausgewählt werden.

ImageÄnderungen in der Alarmübertragung
In den nächsten Jahren plant die Deutsche Telekom weitreichende Änderungen bei der Alarmübertragung: Dienste, die bisher über getrennte Netze liefen (z.B. Telefon und Internet) werden Zug um Zug in ein neues, einheitliches Netz, das so genannte „Next-Generation-Network" (NGN) überführt.

Die bisherigen Dienste, wie Standleitung und ISDN, werden in den nächsten Jahren nach und nach ganz abgeschaltet. Analog- und ISDN-Übertragungsgeräte werden dann nicht mehr nutzbar sein. Ab dem Jahr 2014 wird das NGN-Netz alle bisherigen Netze ersetzen und alle Daten werden über dieses eine gemeinsame IP-Netz übertragen.

Auswirkungen der Änderungen
Die geplanten Veränderungen haben drastische Auswirkungen auf die Alarmübertragungstechnik, z.B. bei der Übertragung von Brandmeldungen an die Feuerwehr, Überfall- und Einbruchmeldungen an die Polizei und/oder an Wach- und Sicherheitsunternehmen sowie Störungen an Instandhalter.

Für die betroffenen Errichter- und Herstellerfirmen hat dies zur Folge, dass man sich mittel- und langfristig bei der Beratung des Kunden vor Ort bzw. bei der Geräteentwicklung auf diese Entwicklung einstellen muss.

Für die Anwender bedeuten die Veränderungen, dass ihre Gefahrenmeldeanlage mit Alarmweiterleitung durch die zuständige Fachfirma auf die neuen Gegebenheiten vorbereitet und angepasst werden muss, damit weiterhin ein vorschriftenkonformer und zuverlässiger Betrieb möglich ist.

Zur ausführlichen Information der Fach-Errichter hat der BHE drei Informationspapiere erstellt, von denen eins zur Weitergabe an die betroffenen Kunden dient. Die Papiere stehen auf der BHE-Homepage www.bhe.de (teilweise im Mitgliederbereich) zum Download bereit.

 

 

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Ansprechpartner: Dr. U. Brauer
Telefon: 0 63 86/92 14-0
Telefax: 0 63 86/92 14-99
Abdruck honorarfrei. Beleg erbeten.

 

 

 
 
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