Ausbil­dung

Zugrundeliegende Richtlinie

Der Begriff „Brandschutzbeauftragter“ ist nicht gesetzlich geschützt. Somit auch nicht deren Ausbildung. Bundesweite Akzeptanz findet jedoch die aktuelle vfdb-Richtlinie 12-09/01: 2014-11. Eine Ausbildung nach den strengen Vorgaben dieser Richtlinie wird von allen Versicherungen, Behörden, der Industrie und Feuerwehren anerkannt.

Die Richtlinie ist eine Zusammenführung der drei bisherigen Veröffentlichungen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten BGI/GUV-I 847, VdS 3111 und vfdb 12-09/01: 2009-03.

Der Lehrgang des BHE orientiert sich an der neuen vfdb-Richtlinie, um den Teilnehmern eine fundierte und allseits anerkannte Ausbildung nach dem neuesten Stand der Technik zu bieten.

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten

Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Insbesondere in Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung, sollte der designierte Brandschutzbeauftragte über Grundkenntnisse der Brandschutzorganisation verfügen.

Betriebsspezifische, brandschutzrelevante Kenntnisse, wie bspw. verfahrenstechnische Besonderheiten der Produktionsabläufe und Erfahrung im Umgang mit Gefahrenstoffen, sind für die spätere Ausübung dieser Tätigkeit von Vorteil.

Inhalt und Umfang der Ausbildung

Den Vorgaben der vfdb-Richtlinie folgend, umfasst die Ausbildung durch den BHE 64 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und die folgenden Lehrinhalte:

 

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Brandlehre
  3. Brand- und Explosionsgefahren
  4. Baulicher Brandschutz
  5. Anlagentechnischer Brandschutz
  6. Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
  7. Organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement
  8. Behörden, Feuerwehren, Versicherer

Abschlussprüfung

Am Ende der Ausbildungstage findet eine Abschlussprüfung statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil, die beide bestanden werden müssen.

Die schriftliche Prüfung setzt sich  aus bis zu 60 Fragen zu den Unterrichtsinhalten zusammen, die zu mindestens 60% richtig zu beantworten sind.

Die mündliche Prüfung umfasst die Bearbeitung einer Fallstudie in Arbeitsgruppen mit bis zu 5 Teilnehmern. Diese präsentieren ihre Ergebnisse jeweils ca. 10-15 Minuten einzeln vor der Prüfungskommission. Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist die bestandene schriftliche Prüfung.

Zertifikat

Nach bestandener mündlicher und schriftlicher Prüfung erhält der Teilnehmer das Zertifikat Brandschutzbeauftragter.

Vorteile der BHE-Ausbildung

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten des BHE bietet den Teilnehmern u.a. die folgenden Vorteile:

  • kompakte und zielgerichtete Vorbereitung auf die Aufgaben als Brandschutzbeauftragter nach den Vorgaben von vfdb, VdS und DGUV
  • von allen Versicherern, Behörden, Feuerwehren und der Industrie anerkannter Lehrgang
  • praxisorientierte Ausbildung inkl. Übung mit Handfeuerlöschern
  • geringer Zeitaufwand – in 7 Ausbildungstagen zum Zertifikat!
  • Wissensvermittlung durch erfahrene Referenten