Brand­schutz­be­auf­tragte - wozu?

Brandschutzbeauftragte (BSB) dienen dem Schutz von Menschen, Natur und Sachwerten vor Brandgefahren. Sie sind die zentralen Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie unterstützen und beraten die Geschäftsführung bzw. Verwaltungsleitung und können grundsätzlich in jedem Unternehmen und jeder Einrichtung bestellt werden.

In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr kann der Einsatz von BSB aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen, der individuellen Gefährdungsbeurteilung oder Forderungen der Versicherung notwendig sein.

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Brandlehre
  3. Brand- und Explosionsgefahren
  4. Baulicher Brandschutz
  5. Anlagentechnischer Brandschutz
  6. Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
  7. Organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement
  8. Behörden, Feuerwehren, Versicherer
  • kompakte und zielgerichtete Vorbereitung auf die Aufgaben als Brandschutzbeauftragter nach den Vorgaben von vfdb, VdS und DGUV
  • von allen Versicherern, Behörden, Feuerwehren und der Industrie anerkannter Lehrgang
  • praxisorientierte Ausbildung inkl. Übung mit Handfeuerlöschern
  • geringer Zeitaufwand – in 7 Ausbildungstagen zum Zertifikat!
  • Wissensvermittlung durch erfahrene Referenten