Das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“, kurz „Lieferkettengesetz“ oder „LkSG“, ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Das Ziel des LkSG ist es, die internationale Menschenrechtslage durch eine verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten zu verbessern.
Für Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern gibt es zwar keine Verpflichtungen unmittelbar aufgrund des Gesetzes und somit auch keine Zwangs- oder Bußgelder für das Nicht-Einhalten der LkSG-Anforderungen.
Allerdings können KMUs Verpflichtungen durch Liefer-/Werkverträge mit LkSG-betroffenen Unternehmen auferlegt werden.
Die beiden BHE-Papiere informieren über die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und geben ein Vorgehensbeispiel, wie KMUs ihre Lieferketten analysieren können.