Rauch­abzug maschi­nell

Maschi­nelle Rauch­ab­zugs­an­lagen (MRA)

In solchen Sicherungsbereichen, in denen Normen fehlen und eine Klarstellung im Interesse der Marktteilnehmer als zweckmäßig erachtet wird, erstellt der BHE in den zuständigen Gremien eigene Richtlinien und stimmt diese mit anderen Marktteilnehmern ab

BHE-Richtlinie für Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA)

Die Richtlinie gilt für Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) nach DIN 18232-5 und enthält Festlegungen für MRA zum Schutz von Personen und Sachwerten.
Regelungen für Rauchschutz-Druckanlagen sind nicht Bestandteil dieser Richtlinie.

Die Richtlinie bietet RWA-Fachfirmen seit vielen Jahren wichtige Hilfestellungen für die Projektierung/Errichtung und Instandhaltung entsprechender Anlagen. Sie versteht sich als Anwendungsleitfaden für die Errichterfirmen sowie als Planungshilfe für Fachplaner. 
Die Vorschriften der Landesbauordnungen sowie der Rechtsvorschriften, die auf Grund der Landesbauordnungen erlassen wurden, sind zu beachten.

Inhaltsverzeichnis (Version 01/2016):

  1. Anwendungsbereich
  2. Begriffe
  3. Anforderung der MRA
  4. Projektierung und Planung
  5. Errichtung von MRA
  6. Betrieb und Instandhaltung
  7. Dokumentation
  8. Auflistung der zitierten Normen, Richtlinien und Verordnungen

Die Richtlinie kann in der BHE-Geschäftsstelle als gedruckte Ausgabe bestellt werden.