Normen & Richt­li­nien

Feststellanlagen benötigen eine Bauartgenehmigung des DIBt - andere Prüfungen/Zertifikate nicht zulässig

Eine Feststellanlage (FstA) ist ein System bzw. eine Bauart, bestehend aus verschiedenen Produkten, das bzw. die geeignet ist bzw. sind, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen, um sie im Anforderungsfall freizugeben. Sie verfügt über mindestens einen Brandmelder, eine Auslöse- sowie eine Feststellvorrichtung, eine Energieversorgung, einen Handauslösetaster und ggf. Sicherheitseinrichtungen.

Rund um die Tür - baurechtliche Anforderungen

Errichter, Planer und Architekten werden im Bereich "Türen" insbesondere im gewerblichen Bereich mit einer Flut von technischen Richtlinien, Vorschriften und Verordnungen konfrontiert.

Themen des 12-seitigen Infopapiers sind u.a.:

  • Feuer- und Rauchschutztüren
  • Feststellanlagen (FSA) für Feuerschutzabschlüsse
  • Panik- und Notausgangsverschlüsse
  • Rettungswegabsicherung
  • Drehflügeltürantriebe nach DIN EN 16005

DIBt Mitteilung "Änderungen Feuerschutzabschlüsse"

Die Mitteilung "Zulässige Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften im modifizierten Zulassungsverfahren" aus 2010 brachte einige Veränderungen und Klarstellungen rund um die Feuerschutztür für die Praxis.

Auswirkungen der neuen DIN EN 13637 „Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen“

BHE-Infopapier zur neuen europäischen Norm „DIN EN 13637 - Schlösser und Baubeschläge - Elektrisch gesteuerte Fluchttüranlagen für Türen in Fluchtwegen - Anforderungen und Prüfverfahren“. Diese wurde im Dezember 2015 durch das Deutsche Institut für Normung (DIN) in deutscher Sprache veröffentlicht.

BHE-Prüfliste: Instandhaltung von Rauch- und Feuerschutztüren (Stand 12/2018)