FAQ

1. Wann sind Brandschutzbeauftragte erforderlich?

Der Einsatz von Brandschutzbeauftragten ist häufig aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen, der individuellen Gefährdungsbeurteilung oder Forderungen der Versicherung notwendig. Dies gilt insbesondere für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung.

Vielfach sind es baurechtliche Bestimmungen, wie die Muster-Industriebaurichtlinie, die Muster-Hochhaus-Richtlinie oder die Versammlungsstättenverordnung, die die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für das Genehmigungsverfahren zwingend erforderlich machen.

2. Wer kann Brandschutzbeauftragter werden?

Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Brandschutzrelevante Grundkenntnisse (bspw. zur Brandschutzorganisation) sind von Vorteil, jedoch keine Bedingung.

3. Nach welchen Vorgaben richtet sich die BHE-Ausbildung?

Der Lehrgang des BHE entspricht den Vorgaben der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01: 2014-11. Die Richtlinie ist eine Zusammenführung der drei bisherigen Veröffentlichungen zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten BGI/GUV-I 847, VdS 3111 und vfdb 12-09/01: 2009-03.

Der BHE folgt dieser strengen Richtlinie, um den Teilnehmern eine fundierte und allseits anerkannte Ausbildung nach dem neuesten Stand der Technik zu bieten.

4. Wer erkennt die Zertifizierung an?

Die Ausbildung nach der aktuellen vfdb-Richtlinie 12-09/01: 2014-11 wird von allen Versicherern, Behörden, Feuerwehren und der Industrie anerkannt.

5. Was beinhaltet die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten umfasst 64 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (inkl. Prüfung), verteilt auf 7 Ausbildungstage.

Die Ausbildung beinhaltet die folgenden Themenblöcke.

  • Rechtliche Grundlagen
  • Brandlehre
  • Brand- und Explosionsgefahren
  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
  • Organisatorischer Brandschutz und Brandschutzmanagement
  • Behörden, Feuerwehren, Versicherer

Im Anschluss an die Ausbildung findet an einem separaten Tag die Abschlussprüfung statt.

6. Wie sieht die Prüfung zum Brandschutzbeauftragten aus?

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil, die beide bestanden werden müssen.

Die schriftliche Prüfung setzt sich  aus bis zu 60 Fragen zu den Unterrichtsinhalten zusammen, die zu mindestens 60% richtig zu beantworten sind.

Die mündliche Prüfung umfasst die Bearbeitung einer Fallstudie in Arbeitsgruppen mit bis zu 5 Teilnehmern. Diese präsentieren ihre Ergebnisse jeweils ca. 10-15 Minuten einzeln vor der Prüfungskommission. Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist die bestandene schriftliche Prüfung.

7. Wie lange gilt die Zertifizierung?

Das Zertifikat hat kein definiertes Ablaufdatum. Die Richtlinie von vfdb fordert jedoch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen, damit die Fachkunde des Brandschutzbeauftragten auch weiterhin den aktuellen Erfordernissen und den sich ändernden Vorschriften und Regelwerken entspricht.

Innerhalb von drei Jahren müssen mindestens 16 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten besucht werden, um weiterhin die qualifizierte Aufgabenbewältigung und allseitige Anerkennung des Zertifikats sicherzustellen.

8. Welche Veranstaltungen eignen sich zur Fortbildung?

Als Fortbildungsthemen eignen sich grundsätzlich:

 

  • Seminare zum anlagentechnischen, baulichen oder organisatorischen Brandschutz
  • Seminare zum Brandschutz mit besonderem Branchenbezug
  • Spezialisierungsseminare (bspw. Notfallmanagement, Explosionsschutz, Räumung und Evakuierung)
  • Seminare zur Präsentation, Kommunikation und Didaktik
  • Fachtagungen

Für Interessenten an einer Fortbildung lohnt sich ein Blick in das Seminarprogramm des BHE.

9. Welche Vorteile bietet die Ausbildung durch den BHE?

Die Ausbildung des BHE bietet den Teilnehmern u.a.:

 

  • kompakte und zielgerichtete Vorbereitung auf die Aufgaben als Brandschutzbeauftragter nach den Vorgaben von vfdb, VdS und DGUV
  • von allen Versicherern, Behörden, Feuerwehren und der Industrie anerkannter Lehrgang
  • praxisorientierte Ausbildung inkl. Übung mit Handfeuerlöschern
  • geringer Zeitaufwand – in 7 Ausbildungstagen zum Zertifikat!
  • Wissensvermittlung durch erfahrene Referenten