Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen für Veran­stal­tungen der BHE-Akademie-GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der BHE-Akademie-GmbH 

§ 1 Geltungsbereich 
 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen der BHE-Akademie-GmbH, insbesondere Seminare, Webinare, Kongresse, Thementage und E-Learnings (nachfolgend gemeinsam „Veranstaltungen"). Soweit einzelne Regelungen nur für bestimmte Veranstaltungsformate gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht. 

 

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss 
 

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über das BHE-Schulungsportal unter https://www.weiterbildung.bhe.de/ oder auf dem zur Veranstaltung gehörenden Weg (z. B. Informationsflyer, E-Mail). Mit Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmende eine Anmeldebestätigung. Bei Webinaren enthält die Anmeldebestätigung die Zugangsdaten für die Online-Teilnahme. 

 

§ 3 Kosten und Zahlung 
 

(1) Veranstaltungskosten 
Die Kosten für die jeweilige Veranstaltung werden im Rahmen des Online-Buchungsprozesses über das BHE-Schulungsportal oder auf dem zur Veranstaltung gehörenden Informationsflyer ausgewiesen. 
 

(2) Leistungsumfang bei Präsenzveranstaltungen 
Bei Seminaren und Kongressen sind in den Veranstaltungskosten die Kosten für die Seminardokumentation, die Tagungsgetränke sowie die Verpflegung (Mittag- und ggf. Abendessen) enthalten. Nicht eingeschlossen sind Fahrt-, Übernachtungs- und weitere Verpflegungskosten. 

(3) Leistungsumfang bei Webinaren 
Der Leistungsumfang bei Webinaren ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung. 
 

(4) Zahlung 
Nach Eingang der Anmeldung wird eine Rechnung über die Teilnahmekosten ausgestellt. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. 

 

§ 4 Abmeldung durch den Teilnehmenden / Stornogebühren
 

(1) Allgemeine Stornoregelung 
Bei Abmeldungen, die innerhalb von zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingehen, werden 50 % der Teilnahmekosten als Stornogebühr berechnet. Bei Abmeldungen, die innerhalb von drei Arbeitstagen vor dem Veranstaltungstermin eingehen, oder bei Fernbleiben ohne Abmeldung, sind die vollständigen Teilnahmekosten zu zahlen. 

Dem Teilnehmenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der BHE-Akademie-GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 
 

(2) Besonderheit Kongresse 
Der Anmeldeschluss für Kongresse beträgt in der Regel 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin; maßgeblich ist die in der jeweiligen Ausschreibung angegebene Frist. Im Übrigen gelten die Stornoregelungen aus Abs. 1 entsprechend, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. 
 

(3) Ersatzteilnehmende 

Kann ein angemeldeter Teilnehmender an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, ist die Benennung einer Ersatzperson grundsätzlich möglich. Die Benennung ist der BHE-Akademie-GmbH so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum Beginn der Veranstaltung, in Textform (z. B. per E-Mail) mitzuteilen. Die Ersatzperson muss die inhaltlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung erfüllen. 

Bei Webinaren ist zusätzlich sicherzustellen, dass die Zugangsdaten ausschließlich an die benannte Ersatzperson weitergegeben werden; § 6 gilt entsprechend. 

Eine Stornogebühr fällt bei rechtzeitig benannter Ersatzperson nicht an.  


§ 5 Absage durch die BHE-Akademie-GmbH / Mindesteilnehmerzahl 
 

(1) Mindesteilnehmerzahl 
Die BHE-Akademie-GmbH behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Diese beträgt: 

bei Seminaren und Kongressen: 15 Personen 

bei Webinaren: 10 Personen 
 

(2) Rechtsfolge bei Absage durch den Veranstalter 
Bei Absage einer Veranstaltung durch die BHE-Akademie-GmbH werden bereits geleistete Teilnahmekosten vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden – insbesondere auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten – sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BHE-Akademie-GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen. 

 

§ 6 Zugangsdaten und Teilnahmeberechtigung bei Webinaren 
 

(1) Übermittlung der Zugangsdaten 
Die Zugangsdaten für Webinare werden mit der Anmeldebestätigung an die angemeldete Person übermittelt. Die Zugangsdaten sind personenbezogen und gelten ausschließlich für die angemeldete Person. 
 

(2) Verbot der Weitergabe / Einzelplatzbuchung 
Die Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Jede Anmeldung berechtigt ausschließlich die angemeldete Person zur Teilnahme. Die gleichzeitige Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen – etwa durch Zuschalten weiterer, unangemeldeter Personen in derselben Web-Konferenz-Sitzung – ist unzulässig, unabhängig davon, ob dies am selben Endgerät oder über separate Geräte erfolgt. 
 

(3) Folgen bei Verstößen 
Bei Verstößen gegen Abs. 2 ist die BHE-Akademie-GmbH berechtigt: 

die angemeldete Person sowie alle weiteren, unberechtigt teilnehmenden Personen von der Veranstaltung auszuschließen, 

die Teilnahmekosten für jede unberechtigte Zusatzperson nachträglich in Rechnung zu stellen, 

die betreffenden Personen oder Unternehmen bei wiederholten Verstößen von künftigen Veranstaltungen auszuschließen. 

Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Teilnahmekosten besteht im Fall des Ausschlusses nicht. 
 

(4) Ersatzteilnehmende 
Soll anstelle der angemeldeten Person eine Ersatzperson teilnehmen, gilt § 4 Abs. 3 entsprechend. Die Zugangsdaten dürfen in diesem Fall ausschließlich an die benannte und der BHE-Akademie-GmbH gemeldete Ersatzperson weitergegeben werden. 

 

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte 
 

(1) Schutzumfang 
Sämtliche Veranstaltungsunterlagen sowie alle im Rahmen der Veranstaltung gezeigten Inhalte – insbesondere Präsentationen, Folien, Skripte, Arbeitsblätter, Prüfungsaufgaben und Lösungen – sind urheberrechtlich geschützt. 
 

(2) Zulässige Nutzung 
Die bereitgestellten Inhalte dürfen ausschließlich zum eigenen Lernzweck der angemeldeten Person genutzt werden. Jede weitergehende Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BHE-Akademie-GmbH. 
 

(3) Verbotene Handlungen 
Untersagt sind insbesondere: das Anfertigen von Foto-, Film-, Audio- oder Bildschirmaufnahmen der Unterlagen, Folien, Präsentationen oder des Veranstaltungs- bzw. Prüfungsverlaufs; das Hochladen, Einstellen oder sonstige Eingeben von Veranstaltungsinhalten in KI-gestützte Dienste (z. B. Chatbots, Übersetzungs- oder Analysesysteme) – auch dann, wenn diese Inhalte nicht in den ausgehändigten Unterlagen enthalten sind. 
 

(4) Folgen von Verstößen 
Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen behält sich die BHE-Akademie-GmbH vor: den Ausschluss von der Veranstaltung oder Prüfung, 

die Aberkennung von Prüfungsergebnissen, 

die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. 

 

§ 8 Bild- und Tonaufnahmen durch die BHE-Akademie-GmbH
 

Im Rahmen von Präsenzveranstaltungen (z. B. Seminare, Kongresse, Thementage) kann die BHE-Akademie-GmbH Foto- und/oder Filmaufnahmen anfertigen. Diese können zur Berichterstattung und Außendarstellung der BHE-Akademie-GmbH und des BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. genutzt werden, insbesondere auf Webseiten, in Printmedien (z. B. Zeitschriften, Broschüren, Flyer), in Onlinemedien (z. B. Newsletter, Social-Media-Kanäle, Videoabruf) sowie auf weiteren Veranstaltungen. 

Soweit im Einzelfall eine datenschutzrechtliche Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt. Teilnehmende, die nicht abgebildet werden möchten, werden gebeten, dies dem Fotografen oder der Veranstaltungsleitung vor Ort mitzuteilen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung der BHE-Akademie-GmbH. 

 

§ 9 Haftung
 

(1) Grundsatz 
Die BHE-Akademie-GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BHE-Akademie-GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten – das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmende regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 
 

(2) Präsenzveranstaltungen 
Die BHE-Akademie-GmbH haftet nicht für Unfälle sowie für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände der Teilnehmenden, sofern der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BHE-Akademie-GmbH oder ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruht. 

Schäden, die Teilnehmende gegenüber der BHE-Akademie-GmbH oder Dritten verursachen, fallen in die alleinige Haftung der jeweiligen Teilnehmenden nach den gesetzlichen Vorschriften. 
 

(3) Online-Formate (Webinare, E-Learnings) 
Die BHE-Akademie-GmbH haftet nicht für technische Störungen, deren Ursachen außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, insbesondere Störungen von Telekommunikationsnetzen, des Internetzugangs oder der beim Teilnehmenden eingesetzten Hard- und Software. 

Die BHE-Akademie-GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die ohne ihr Verschulden durch das Herunterladen, die Installation, Speicherung oder Nutzung von Software oder sonstigen Inhalten entstehen. Obwohl aktuelle Virenschutzprogramme eingesetzt werden, übernimmt die BHE-Akademie-GmbH keine Haftung für Schäden durch Schadsoftware, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 

 

§ 10 Datenschutz 
 

Für die Teilnahme an Veranstaltungen der BHE-Akademie-GmbH werden personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet. Einzelheiten zur Verarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen, zur Speicherdauer sowie zu den Rechten der betroffenen Personen finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://www.bhe.de/datenschutzerklaerung

 

§ 11 Schlussbestimmungen 
 

(1) Anwendbares Recht 
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). 
 

(2) Gerichtsstand 
Soweit der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen das Amtsgericht Landstuhl (für Streitigkeiten bis zur amtsgerichtlichen Zuständigkeitsgrenze) bzw. das Landgericht Zweibrücken (für Streitigkeiten oberhalb dieser Grenze). Die BHE-Akademie-GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 
 

(3) Salvatorische Klausel 
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 
 

(4) Schriftformklausel 
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel selbst. 
 

(5) Vertragssprache 
Vertragssprache ist Deutsch.