14.03.2023

Muster-Betriebsvereinbarung Zutrittssteuerung

BHE veröffentlicht überarbeitete Fassung

Mit Hilfe eines Zutrittssteuerungssystems können Unternehmen festlegen und nachvollziehen, wer wann und wo Zugang zu den betrieblichen Räumen hat. Die Einführung und Anwendung eines solchen Systems unterliegt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) der Mitbestimmung durch den Betriebsrat und wird in einer Betriebsvereinbarung geregelt.

Der Entwurf der Betriebsvereinbarung kann entweder vom Arbeitgeber oder den Betriebsräten vorgelegt werden. Ergreifen die Betriebsräte die Initiative, wird häufig auf Muster-Betriebsvereinbarungen von Gewerkschaften oder Technologie-Beratungsstellen zurückgegriffen. Diese Vorlagen sind oftmals sehr restriktiv und gefährden die Umsetzung des Projektes.

BHE-Muster-Betriebsvereinbarung unterstützt Arbeitgeber

Daher ist es in der Regel zielführender, dass der Arbeitgeber den Entwurf der Betriebsvereinbarung vorlegt. Aus diesem Grund hat der BHE in Abstimmung mit einer Rechtsanwaltskanzlei eine Muster-Betriebsvereinbarung zur Einführung eines Zutrittssteuerungssystems entwickelt, die BHE-Mitglieder Ihren Kunden – d.h. den Arbeitgebern – zur Verfügung stellen können.

Die BHE-Mustervorlage ist vor Kurzem in überarbeiteter Fassung erschienen. BHE-Mitglieder können das Papier im Fachthemen-Bereich Zutrittssteuerung – Dokumentations-Unterlagen downloaden (Login notwendig).