08.08.2025

Ausnahmen vom Widerrufsrecht: Leitfaden für Errichterbetriebe

Neuer BHE-Leitfaden zeigt, wann Errichter rechtssicher vom Widerrufsrecht abweichen können.

Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht – auch bei Handwerksleistungen. Dieses gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Für Errichterfirmen stellt sich in der Praxis jedoch häufig die Frage, wie in zeitkritischen Situationen – etwa bei sicherheitsrelevanten Notfällen – vorzugehen ist.

Unter welchen Voraussetzungen auf eine Widerrufsbelehrung verzichtet werden kann und welche Punkte dabei zu beachten sind, um rechtssicher zu handeln und Vergütungsausfälle zu vermeiden, erläutert das Info-Papier „Widerrufsrecht – Wann Errichter auf eine Belehrung verzichten können. Das Dokument steht hier auf der BHE-Webseite zum Download bereit.

Hinweis: Jeweils ein Muster für (1) die Widerrufsbelehrung, (2) das Widerrufsformular und (3) die Belehrung über den Verlust des Widerrufsrechts bei sofortiger Ausführung finden Sie im Anhang unserer Muster-AGB und des Muster-Instandhaltungsvertrages. Die Vorlagen finden Sie ebenfalls hier.