29.09.2025

Arbeitshilfe Sicherheitsbeleuchtung

Flucht- und Rettungswege und deren Einrichtungen sind zu beleuchten und entsprechend zu kennzeichnen.

Die Sicherheitsbeleuchtung soll das gefahrlose Verlassen eines Gebäudes bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, das sichere Beenden potenziell gefährlicher Arbeitsabläufe und das Auffinden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen ermöglichen sowie Panik vermeiden.

Der BHE-Fachausschuss Sicherheitsbeleuchtung hat nun eine Arbeitshilfe entwickelt, die Fachplaner, Errichter sowie Gebäudeverantwortliche dabei unterstützen soll, im Rahmen einer Gefährdungs- und Risikobeurteilung die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung zu bewerten und auf der Basis der vorgenannten Schutzziele den daraus resultierenden Handlungsbedarf zu ermitteln.