Zur Einhaltung der Zwangsläufigkeit bei Einbruchmeldeanlagen (EMA) kommen sogenannte „Standard“-Sperrelemente zum Einsatz, die in der Praxis häufig auch bei Türen in Flucht- und Rettungswegen eingebaut werden.
Sie haben in der Regel zwar eine VdS-Anerkennung, sind jedoch nicht für die Installation von Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen geeignet. Bei einer Fehlfunktion der Einbruchmeldeanlage oder bei auftretenden Überspannungen wird die Tür verriegelt und somit die Fluchtmöglichkeit von Personen verhindert.
24.01.2025
Verwendung von Sperrelementen bei Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen

Was bei Türen in Rettungswegen zu beachten ist und welche Anforderungen hinsichtlich der korrekten Verwendung von Sperrelementen in solchen Türen bestehen, fasst das Papier „Verwendung von Sperrelementen bei Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen“ übersichtlich zusammen.
Die vom BHE-Fachausschuss Einbruchschutz aktualisierte Version finden Sie unter www.bhe.de/fachthemen/fachsparten/einbruchschutz/infos-papiere. Neu aufgenommen wurde eine Übersicht „Grundsätzliche Lösungsmöglichkeiten zur Realisierung der Zwangsläufigkeit bei EMA“.