Für bestimmte Anschaltungen einer Alarmübertragungsanlage (AÜA) muss laut DIN EN 50136-1 ein Anbieter für Alarmübertragungsdienste (ATSP) eingebunden werden.
Dies betrifft beispielsweise Einbruch-/Überfallmeldeanlagen gemäß VdS 2311 (ab SP/DP4) sowie Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 (mindestens DP3).
Der ATSP ist laut Norm für die Festlegung, den Betrieb, das Management und die Überprüfung der Leistungsmerkmale eines oder mehrerer Netze für Alarmübertragungsdienste zuständig. Er darf jede Tätigkeit an Dritte delegieren, bleibt jedoch verantwortlich für die zuverlässige Alarmübertragung.
Die VdS-Richtlinie 3872 „Anerkennung als Anbieter für Alarmübertragungsdienste“ beschreibt die genauen Aufgaben des ATSP.
Grundsätzlich ist jedoch nicht festgelegt, wer die Rolle des ATSP übernimmt, es kommen somit zum Beispiel Betreiber, Errichter, Netzbetreiber, AES und NSL in Frage.
Die Erfüllung und Zertifizierung der vorgenannten VdS-Anforderungen sind mit einem hohen Aufwand und erheblichen Kosten verbunden. Daher bietet die Alec GmbH allen BHE-Mitgliedern, die bereits das BHE-Sicherheitsnetzwerk nutzen, gegen Aufpreis an, in konkreten Projekten die Rolle des ATSP zu übernehmen. Hierbei verfügt die Alec GmbH über eine Anerkennung gemäß VdS 3872.
Somit haben alle Nutzer des BHE-Sicherheitsnetzwerkes Zugriff auf einen VdS-zertifizierten ATSP, was eine kostengünstige Alternative zu einer Eigenzertifizierung beim VdS bietet.
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Dokument.