Defi­ni­tion, Aufgaben und Ziele der Sicher­heits­be­leuch­tung

Die Notbeleuchtung ist der Oberbegriff für eine Beleuchtung, die bei einer Störung bzw. bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung wirksam wird.
Sie wird unterteilt in die Sicherheitsbeleuchtung und die Ersatzbeleuchtung und wird durch eine von der allgemeinen Stromversorgung unabhängigen Stromquelle versorgt, wie z.B. durch eine Netzersatzanlage oder batteriegestützte Systeme.
Fälschlicherweise wird der Begriff der Notbeleuchtung mit der Sicherheitsbeleuchtung häufig gleichgesetzt.

Bild 1 - Arten der Notbeleuchtung gem. DIN EN 1838, Oktober 2013

Die Ersatzbeleuchtung ist dafür ausgelegt, bei einem Stromausfall normale Tätigkeiten, Arbeitsprozesse oder z.B. auch Veranstaltungen ganz oder teilweise fortführen bzw. gezielt beenden zu können. Diese Art der Notbeleuchtung findet man häufig in Krankenhäusern, medizinischen Einrichtungen, Industriebetrieben oder auch Überwachungszentralen.
Die Konzeption und Ausführung der Ersatzbeleuchtung hängt von der Art der Tätigkeiten und der damit verbundenen lichttechnischen Anforderungen ab. Rechtliche oder normative Vorgaben, eine Ersatzbeleuchtung zu installieren, existieren nicht.

Die Sicherheitsbeleuchtung als weitere Unterart der Notbeleuchtung hat zum Ziel, bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung

  • das gefahrlose Verlassen eines Raumes oder Gebäudes zu ermöglichen,
  • potenziell gefährliche Arbeitsabläufe sicher beenden zu können sowie
  • Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Stellen) auffinden zu können.

Dazu gehört

  • die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege,
  • die Beleuchtung der Rettungswege,
  • eine ausreichende Beleuchtung und Kennzeichnung der Brandbekämpfungs- und/oder der Meldeeinrichtungen entlang der Rettungswege sowie
  • das Ermöglichen von Rettungsmaßnahmen.

Die Sicherheitsbeleuchtung wird unterteilt in die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, die Antipanikbeleuchtung und die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung. Für diese 3 Unterbereiche gelten nach DIN EN 1838, Oktober 2013, unterschiedliche lichttechnische Anforderungen. Aus den vorbeschriebenen Zielen kommt der Sicherheitsbeleuchtung eine besondere Bedeutung des Personenschutzes zu.
Die Forderung einer Sicherheitsbeleuchtung ergibt sich vornehmlich aus Regelwerken des Baurechts, des Arbeitsschutzrechts, des Unfallverhütungsrechts sowie aus Baugenehmigungen und Brandschutzgutachten als Teil einer Baugenehmigung.
Die Errichtung einer geforderten Sicherheitsbeleuchtung hingegen wird überwiegend durch elektrotechnische und lichttechnische Normen sowie besondere Richtlinien beschrieben.
Eine Gesamtübersicht der relevanten Regelwerke finden Sie unter (Normen der Sicherheitsbeleuchtung).

In den letzten Jahren hat man zunehmend erkannt, dass die vorbeschriebenen Schutzziele der Sicherheitsbeleuchtung nicht nur bei einem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung oder Allgemeinbeleuchtung erreicht werden sollen, sondern der Fokus auch auf Gefahren wie Brand, Verrauchung, Panik und auch Terrorismus sowie auf eine Evakuierung von Gebäuden gelegt werden muss. Daraus resultierend gewinnen dynamische Fluchtwegleitsysteme zunehmend an Bedeutung. Dabei handelt es sich um elektrisch betriebene, optische Sicherheitsleitsysteme, die mit einer Änderung der Fluchtrichtungsanzeige auf eine konkrete Gefahrenmeldung (z.B. Brand/Verrauchung) reagieren und so einen sicheren Fluchtweg anzeigen können.
Diese Systeme sind kein Ersatz der klassischen Sicherheitsbeleuchtung, sondern eine sinnvolle, aufeinander abgestimmte Ergänzung.
Elektrisch betriebene, optische Sicherheitsleitsysteme werden bereits in der Arbeitsstättenregel ASR A3.4/7 sowie im Normentwurf der DIN VDE 0108-200 von August 2017 beschrieben.