Für den Einsatz dieser Systeme im privaten oder gewerblichen Bereich existieren derzeit jedoch keine allgemein anerkannten Normen, Richtlinien oder polizeilichen Empfehlungen. Aus sicherheitstechnischer und rechtlicher Sicht ist ihre Verwendung daher kritisch zu bewerten.
26.05.2026
Neues Infopapier zu Reizgasanlagen als Bestandteil von ÜMA/EMA

Aus diesem Grund haben BHE, DFK, Interkey, VdS, ZVEH und die Polizei gemeinsam ein neues, verbandsübergreifendes Infopapier mit dem Titel „Sind Reizgasanlagen sichere Bestandteile von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen?“ veröffentlicht.
Sie finden das Papier unter www.bhe.de/fachthemen/fachsparten/einbruchschutz/infos-papiere