26.05.2026

Neues Infopapier zu Reizgasanlagen als Bestandteil von ÜMA/EMA

Reizgasanlagen werden teilweise als Ergänzung zu Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA) angeboten. Im Ereignisfall setzen sie einen chemischen Reizstoff frei, der Täter abschrecken und dazu bewegen soll, das Objekt zu verlassen.

Für den Einsatz dieser Systeme im privaten oder gewerblichen Bereich existieren derzeit jedoch keine allgemein anerkannten Normen, Richtlinien oder polizeilichen Empfehlungen. Aus sicherheitstechnischer und rechtlicher Sicht ist ihre Verwendung daher kritisch zu bewerten.

Aus diesem Grund haben BHE, DFK, Interkey, VdS, ZVEH und die Polizei gemeinsam ein neues, verbandsübergreifendes Infopapier mit dem Titel „Sind Reizgasanlagen sichere Bestandteile von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen?“ veröffentlicht.