Muster-Arbeits­ver­trag und Muster-Nach­weis­schreiben 

Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union sind den Arbeitgebern zum 1. August 2022 neue gesetzliche Pflichten auferlegt worden. Änderungen wurden insbesondere im Nachweisgesetz (NachweisG) vorgenommen, mit erheblichen Konsequenzen für den Abschluss von Arbeitsverträgen. Zur Unterstützung der Mitglieder wurden Informationen und Muster erarbeitet.

Trotz eingehender juristischer Prüfung übernimmt der BHE keine Gewähr für die Rechtsverbindlichkeit der Verträge, der AGB und der Musteranschreiben. Eine Haftung für den Inhalt wird nicht übernommen.

 

Beachten Sie bitte die Risiken, die ggf. durch eigenmächtige Änderungen an diesen Vorlagen entstehen können.


Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, die BHE-Geschäftsstelle zu kontaktieren!