Brandmeldeanlagen (BMA) dienen der Branderkennung, Alarmierung sowie Evakuierung und somit dem Schutz von Personen und Sachwerten. Sie sind dem anlagentechnischen Brandschutz zuzuordnen und gehören zusammen mit den baulichen und organisatorischen Maßnahmen zu den drei Säulen des vorbeugenden Brandschutzes.
BHE-Brandmelde- und Alarmierungskonzept
Ergänzt um den abwehrenden Brandschutz durch die Feuerwehr bilden BMA gemeinsam mit allen anderen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes die wichtigen Bestandteile eines umfassenden Brandschutzkonzeptes.
Die Mindestanforderungen an Aufbau und Betrieb der BMA müssen lt. der DIN 14675 (Kapitel 5) in einem Brandmelde- und Alarmierungskonzept festgelegt werden.
Die Verantwortlichkeit für die Konzepterstellung der BMA sowie für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Dokumentation nach Kapitel 5.7 der DIN 14675 liegt beim Auftraggeber der BMA, der für die Konzepterstellung und die Dokumentation eine Fachfirma beauftragen kann.
Das Konzept ist in enger Abstimmung mit allen Beteiligten (z.B. Genehmigungsbehörde, Fachplaner, Betreiber, Feuerwehr, Versicherer) zu erstellen und sollte von diesen freigegeben werden.
Um bei der Erstellung des geforderten Konzeptes zu unterstützen, hat der BHE-Fachausschuss Brandmeldetechnik das „BHE-Brandmelde- und Alarmierungskonzept“ erarbeitet. Das ausfüllbare Dokument steht als Word- und pdf-Datei zum Download bereit.