Jedes Projekt beginnt mit dem Bedarf des Anwenders, ein Videosicherheitssystem zu implementieren. Der Anlass kann aus dem eigenen Sicherheitskonzept entstehen oder aus gesetzlichen, behördlichen beziehungsweise branchenspezifischen Vorgaben, etwa im Umfeld kritischer Infrastrukturen. Die Videosicherheit bildet dabei einen Teil der physischen Sicherheit und kann mit Einbruchmelde-, Zutrittskontroll- oder Brandmeldeanlagen zusammenwirken.
Die DIN EN IEC 62676-4 behandelt ausschließlich Videosicherheitssysteme. Technische und betriebliche Details anderer physischer Sicherheitssysteme gehören nicht zum Anwendungsbereich dieser Norm.
Nach der Norm darf ein VSS nur durch eine qualifizierte „Elektrofachkraft VSS“ geplant, installiert, erweitert, geändert und gewartet werden. Dafür benötigt die Fachkraft fundierte Kenntnisse in der Videosicherheit.