Wer Videosicherheitssysteme plant, errichtet oder herstellt, muss die Anforderungen des Betreibers frühzeitig klären. Was zählt, ist nicht die größtmögliche Kameraauflösung, sondern die passende Pixeldichte für das jeweilige Schutzziel. Wann welche Bildqualität erforderlich ist und wo sie erreicht werden muss, sollte bereits in den Betriebsanforderungen (Operational Requirements, OR) festgelegt werden. Warum das wichtig ist: Eine falsch positionierte 5-Megapixel-Kamera kann schlechtere Ergebnisse liefern als eine gut geplante 2-Megapixel-Kamera.
7 Qualitätsstufen der DIN EN 62676-4
Für jedes Schutzziel die richtige Pixeldichte
Pixeldichte statt Megapixel: Das Schutzziel entscheidet
In vielen Projekten lautet die erste Anforderung: „Wir brauchen eine 8-Megapixel-Kamera.“ Dieser Ansatz greift zu kurz, weil die Sensorauflösung allein keine verlässliche Aussage über die Bildqualität am Zielobjekt erlaubt. Zuerst müssen Betreiber, Planer und Errichter klären, welche Risiken bestehen, welches Schutzziel verfolgt wird und welche Details das System liefern soll.
Die Pixeldichte beschreibt, wie viele Bildpunkte auf einen Meter des relevanten Objekts entfallen. Sie berücksichtigt das Zusammenspiel aus Sensor, Pixelanzahl, Objektiv, Brennweite, Entfernung und Blickwinkel. Damit schafft sie eine messbare Grundlage für Planung, Systemprüfung und Abnahme.
Die 7 Qualitätsstufen im Überblick
Die aktuelle Fassung der DIN EN 62676-4 ordnet jedem Schutzziel eine definierte Pixeldichte zu. Die drei niedrigeren Stufen bilden den Bereich LPDO (Low Pixel Density Object), die vier höheren Stufen den Bereich HPDO (High Pixel Density Object). Die Werte gelten als Planungsgrundlage; Licht, Optik, Kompression, Bewegung und Monitorauflösung beeinflussen das tatsächliche Ergebnis zusätzlich.
| Qualitätsstufe | Pixeldichte | Typisches Ziel |
|---|---|---|
| Überblicken | 20 Pixel/m | Anwesenheit oder Bewegung feststellen |
| Umreißen | 40 Pixel/m | Form und Bewegungsrichtung erkennen |
| Verfolgen | 80 Pixel/m | Personen, Fahrzeuge oder Tiere unterscheiden |
| Wahrnehmen | 125 Pixel/m | Handlungen und Bewegungen nachvollziehen |
| Feststellen | 250 Pixel/m | Personentyp, Gangart oder Fahrzeugkategorie bestimmen |
| Ermessen | 500 Pixel/m | bekannte Personen oder Kennzeichen verifizieren |
| Begutachten | 1.500 Pixel/m | Identität mit sehr hoher Detailtiefe beurteilen |
1. Überblicken – 20 Pixel pro Meter
Die Stufe „Überblicken“ beantwortet die einfache Frage, ob sich ein Objekt oder eine Person im relevanten Bereich befindet. Sie eignet sich beispielsweise für weitläufige Außenbereiche, Zaunanlagen und Grenzabsicherungen. Details zur Person oder zum Objekt lassen sich auf dieser Stufe nicht sicher bestimmen.
2. Umreißen – 40 Pixel pro Meter
„Umreißen“ ermöglicht einen klareren Überblick über eine Szene und die Bewegungsrichtung eines Objekts. Betreiber können etwa Fußgängerströme oder ein- und ausfahrende Fahrzeuge verfolgen. Für detaillierte Merkmale reicht diese Pixeldichte jedoch nicht aus.
3. Verfolgen – 80 Pixel pro Meter
Mit 80 Pixeln pro Meter lassen sich unterschiedliche Objektarten voneinander unterscheiden. Das System kann beispielsweise zwischen Personen, Fahrzeugen und Tieren differenzieren. Eine bestimmte Person lässt sich auf dieser Stufe noch nicht zuverlässig erkennen oder wiedererkennen.
4. Wahrnehmen – 125 Pixel pro Meter
Die Stufe „Wahrnehmen“ liefert ausreichend Bildinformationen, um Handlungen und Bewegungen einer Person nachzuvollziehen. Sie kann für Anwendungen geeignet sein, bei denen Verhalten und Abläufe im Vordergrund stehen. Eine sichere Bestimmung von Identität oder individuellen Merkmalen ist damit jedoch nicht automatisch möglich.
5. Feststellen – 250 Pixel pro Meter
Bei 250 Pixeln pro Meter können Personentyp, Gangart und Verhaltensmuster detaillierter beurteilt werden. Auch Fahrzeugtypen und Kategorien lassen sich besser unterscheiden. Diese Stufe eignet sich beispielsweise für die Analyse von Bewegungsabläufen oder die Klassifizierung von Fahrzeugen.
6. Ermessen – 500 Pixel pro Meter
Die Stufe „Ermessen“ stellt deutlich höhere Anforderungen an Kamera, Objektiv, Montage und Beleuchtung. Sie kann die Verifizierung bekannter Personen sowie die Erfassung von Fahrzeugkennzeichen unterstützen. Für automatische Anwendungen gelten zusätzliche Anforderungen, die nicht allein aus der Pixeldichte abgeleitet werden können.
7. Begutachten – 1.500 Pixel pro Meter
„Begutachten“ ist die höchste Qualitätsstufe und erfordert eine sehr hohe Pixeldichte. Sie zielt auf eine besonders detaillierte Beurteilung ab, etwa bei Grenzkontrollen, hochsensiblen Bereichen oder forensischen Fragestellungen. Kameraauflösung allein genügt dafür nicht: Blickwinkel, Licht, Bewegungsunschärfe, Objektiv, Bildrate und Installationsabstand müssen exakt zusammenpassen.
Testcharts sichern die geforderte Bildqualität
Die Pixeldichte sollte für jede relevante Kameraposition in den Betriebsanforderungen dokumentiert werden. Zwei Testcharts unterstützen den Nachweis während Installation und Inbetriebnahme. Dabei unterscheiden die Kategorien LPDO und HPDO zwischen niedrigen und hohen Pixeldichten.
Eine fachgerechte Abnahme prüft deshalb nicht nur, ob eine Kamera technisch funktioniert. Sie muss zeigen, ob das fertige Videosicherheitssystem am vorgesehenen Ort tatsächlich das vereinbarte Schutzziel erreicht. So entsteht eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Betreibererwartung, Planung, Investition und messbarer Systemleistung.
Fazit: 7 Qualitätsstufen für eine belastbare Videosicherheitsplanung
Die Pixeldichte stellt das Schutzziel in den Mittelpunkt und verhindert eine einseitige Orientierung an Megapixeln. Die 7 Qualitätsstufen der DIN EN 62676-4 erleichtern die Abstimmung zwischen Betreiber, Planer, Errichter und Hersteller.