EMA-Fach­fir­men­zer­ti­fi­zie­rung nach DIN VDE V 0827-41

Zertifizierte Kompetenz für EMA-Fachfirmen

Fachfirmen, die Einbruch- und Überfallmeldeanlagen errichten und instand halten, übernehmen eine wichtige Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kunden. Eine nachvollziehbare Zertifizierung soll Auftraggebern, Fachplanern und weiteren Marktpartnern eine verlässliche Orientierung bei der Auswahl qualifizierter Unternehmen bieten.

Die BHE-Zertifizierungsstelle, eine organisatorisch eigenständige Einheit innerhalb der BHE-Qualitätsmanagement-GmbH (BHE-QM), erprobt ein Zertifizierungsverfahren für Fachfirmen im Bereich der Einbruch- und Überfallmeldetechnik. Das Verfahren orientiert sich an der DIN VDE V 0827-41 und wird im Rahmen der ARGE EMA-FF-Zert entwickelt und abgestimmt.

Im Mittelpunkt steht die Fachfirma und ihre Fähigkeit, die Leistungen des beantragten Geltungsbereichs fachgerecht und zuverlässig zu erbringen. Die Zertifizierung ist kein Produktzertifikat für einzelne Alarmanlagen oder Komponenten. Ihr Aussagegehalt richtet sich nach dem jeweils gültigen Zertifizierungsprogramm und dem konkreten Geltungsbereich des Zertifikats.

Hinweis zum Verfahrensstand

Das BHE-Verfahren befindet sich derzeit in einer Pilotzertifizierung. Die letzten Abstimmungen innerhalb der ARGE EMA-FF-Zert laufen noch. 

Interessierte Fachfirmen können ihr Interesse unverbindlich vormerken lassen. Die Voranmeldung ist noch kein Zertifizierungsantrag und begründet keinen Anspruch auf Zulassung, Zertifikat oder Aufnahme in eine Datenbank. Die endgültigen Anforderungen und Verfahrensdetails werden nach Abschluss der Abstimmungen veröffentlicht.

Normative Grundlagen

Die fachliche Grundlage bildet die DIN VDE V 0827-41. Sie beschreibt Anforderungen an Fachfirmen, die Dienstleistungen für Einbruchmeldeanlagen (EMA), Überfallmeldeanlagen (ÜMA), Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion anbieten.

Das Zertifizierungsprogramm der ARGE EMA-FF-Zert konkretisiert die Anforderungen und das Verfahren. Für die BHE-Zertifizierung sind die nach Abschluss der Abstimmungen gültigen Verfahrensunterlagen maßgeblich. Weitere Informationen zur Arbeitsgemeinschaft und zur angestrebten Polizeidatenbank finden Sie auf unserer Seite ARGE EMA-FF-Zert und Polizeidatenbank.

Geltungsbereich

Das Verfahren richtet sich an Fachfirmen, die Leistungen im Bereich der Einbruch- und Überfallmeldetechnik erbringen. Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart-Home-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion werden einbezogen, soweit dies im endgültigen Zertifizierungsprogramm vorgesehen ist.

Der genaue Geltungsbereich sowie die darin berücksichtigten Tätigkeiten werden mit Abschluss der Abstimmungen verbindlich festgelegt und im jeweiligen Zertifikat ausgewiesen.

Mehrwert der Zertifizierung

Eine erfolgreiche Zertifizierung soll Fachfirmen einen nachvollziehbaren Kompetenznachweis für den festgelegten Geltungsbereich bieten. Für Auftraggeber und weitere Marktpartner kann sie die Orientierung bei der Auswahl geeigneter Unternehmen unterstützen.

  • nachvollziehbarer Nachweis der geprüften Kompetenz für den ausgewiesenen Geltungsbereich,
  • bessere Orientierung für Auftraggeber bei der Auswahl einer Fachfirma,
  • gemeinsame Prüf- und Zertifizierungsgrundlage im Rahmen der ARGE EMA-FF-Zert,
  • Möglichkeit, die eigene Qualifikation gegenüber Kunden und Marktpartnern darzustellen.

Die Zertifizierung ersetzt nicht die Prüfung projektspezifischer Anforderungen und stellt keine Garantie für den Erfolg eines einzelnen Projekts dar.

Mögliche Aufnahme in die zentrale Polizeidatenbank

Die ARGE EMA-FF-Zert unterstützt den Prozess zur Aufnahme qualifizierter Fachfirmen in eine zentrale, von Polizeibehörden verwaltete Datenbank. Eine Zertifizierung nach dem abgestimmten Verfahren kann hierfür relevant sein. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Unternehmen aufgenommen wird, richtet sich nach den Vorgaben der zuständigen Stellen. Eine automatische Aufnahme wird nicht zugesagt.

Zentrale Anforderungen

  • wirksames Qualitätsmanagementsystem, beispielsweise das BHE-QM-System oder eine anerkannte Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
  • die Benennung einer hauptverantwortlichen Fachkraft für EMA mit einem von der BHE-Zertifizierungsstelle anerkannten Fachkraftzertifikat. Die Fachkraft muss im Unternehmen tatsächlich die verantwortliche Funktion für den beantragten Geltungsbereich wahrnehmen und entsprechend entscheidungsbefugt sein.

Die verbindlichen Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise werden im final abgestimmten Zertifizierungsprogramm festgelegt. Sie betreffen die Fachfirma und den jeweils beantragten Geltungsbereich. Die konkreten Anforderungen werden veröffentlicht, sobald die Abstimmungen abgeschlossen sind.

Ihr Weg zur Zertifizierung

  1. Sie nehmen Kontakt zu uns auf (info@bhe.de) oder melden über das Online-Formular Ihren Zertifizierungswunsch an.
  2. Nach Veröffentlichung des Zertifizierungsprogramms kann der Antrag für den gewünschten Geltungsbereich gestellt werden. Wir erstellen Ihnen dafür einen firmenindividuellen BHE-Cloud-Zugang und stellen Ihnen dort die erforderlichen Zertifizierungsunterlagen – insbesondere Antrag, Regelwerk, Gebührenordnung und AGB – bereit.
  3. Die erforderlichen Unternehmens-, Personal- und Projektnachweise werden durch hochladen in der BHE-Cloud eingereicht.
  4. Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und führen die für den beantragten Geltungsbereich erforderlichen Prüfungen durch.
  5. Nach positiver Zertifizierungsentscheidung stellt die BHE-Zertifizierungsstelle das Zertifikat aus.

BHE-Zertifizierungsstelle und ARGE EMA-FF-Zert

Die BHE-Zertifizierungsstelle organisiert und verantwortet das BHE-Zertifizierungsverfahren. Die ARGE EMA-FF-Zert bildet den gemeinsamen Rahmen für die Zusammenarbeit und die angestrebten einheitlichen Prüf- und Zertifizierungsbedingungen. Die Zertifizierungsentscheidung und eine mögliche Aufnahme in eine Polizeidatenbank sind voneinander zu unterscheiden; eine automatische Aufnahme wird nicht zugesagt.