Die BHE-Zertifizierungsstelle, eine organisatorisch eigenständige Einheit innerhalb der BHE-Qualitätsmanagement-GmbH (BHE-QM), führt die Fachkraftzertifizierung nach den jeweils geltenden Zertifizierungsprogrammen durch.
Fachkraftzertifizierung
ZERTX – Qualitätssiegel für Fachkraftzertifizierungen
Die Zertifizierung zur „Zertifizierten Fachkraft (ZERTX/BHE)“ ist ein personenbezogener Nachweis der fachlichen Kompetenz in einem bestimmten Fachbereich der Sicherheitstechnik. Das Verfahren berücksichtigt die Anforderungen der Dienstleistungsnorm DIN EN 16763 sowie die jeweils einschlägigen Fachnormen und technischen Regelwerke. Beispiele sind:
Nach einer positiven Zertifizierungsentscheidung stellt die BHE-Zertifizierungsstelle das personenbezogene Zertifikat für den geprüften Fachbereich aus. Auf dem Zertifikat wird das Qualitätssiegel „ZERTX – validiert durch BHE“ geführt.
Ziele und Mehrwert
Die Fachkraftzertifizierung bestätigt die fachliche Kompetenz einer Person für einen bestimmten Bereich der Sicherheitstechnik. Sie unterstützt Fachkräfte dabei, ihre Qualifikation gegenüber Auftraggebern, Arbeitgebern, Herstellern, Versicherern und weiteren Marktpartnern nachvollziehbar nachzuweisen.
Eine zertifizierte Fachkraft (ZERTX/BHE) kann im Rahmen einer Fachfirmenzertifizierung als verantwortliche Fachkraft benannt werden, wenn sie diese Funktion im Unternehmen tatsächlich wahrnimmt und über die erforderliche Entscheidungs- und Weisungsbefugnis verfügt. Das Fachkraftzertifikat allein ersetzt weder die Benennung durch die Fachfirma noch die betriebliche Übertragung der erforderlichen Verantwortung und Befugnisse.
Antragstellung und Geltungsbereich
Die Fachkraftzertifizierung ist personenbezogen. Zertifikatsinhaber ist immer die zertifizierte Fachkraft. Das Zertifikat ist nicht auf andere Personen übertragbar. Antragsteller kann das Unternehmen sein, in dem die Person tätig ist, oder die Fachperson selbst, wenn sie selbstständig tätig ist.
Das Zertifikat bleibt bei einem Arbeitgeberwechsel grundsätzlich gültig, sofern es nicht abgelaufen, eingeschränkt, ausgesetzt oder widerrufen ist. Die Fachkraft kann im neuen Unternehmen für den zertifizierten Fachbereich als verantwortliche Fachkraft benannt werden, wenn sie diese Funktion dort tatsächlich wahrnimmt und über die erforderlichen Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse verfügt.
Die Zertifizierung kann für einen oder mehrere Fachbereiche beantragt werden. Für jeden beantragten Fachbereich sind die jeweils geltenden Anforderungen und Nachweise zu erfüllen. Die Fachbereiche werden im Zertifikat ausgewiesen. Die Erfüllung der Voraussetzungen für einen Fachbereich gilt nicht automatisch für andere Fachbereiche.
Für jeden zusätzlich beantragten Fachbereich fallen weitere Gebühren gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung an. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem beantragten Fachbereich und dem erforderlichen Prüfungsumfang.
Fachkraft- und Fachfirmenzertifizierung können parallel beantragt werden. Das Fachkraftzertifikat der benannten verantwortlichen Fachkraft muss jedoch vor Erteilung des Fachfirmenzertifikats für den betreffenden Geltungsbereich vorliegen.
Zentrale Anforderungen
Zu den Anforderungen, die im Rahmen der Fachkraftzertifizierung geprüft werden, gehören je nach Fachbereich insbesondere:
- das Ausbildungsniveau beziehungsweise DQR-Niveau,
- die Berufserfahrung, insbesondere im Fachgebiet,
- das Führungszeugnis (Belegart N),
- die Fachkenntnisse (Fachkunde).
Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Fachbereich und dem zugrunde liegenden Zertifizierungsprogramm. Ein Führungszeugnis wird nur in den Fachbereichen verlangt, in denen dies im Zertifizierungsregelwerk vorgesehen ist, beispielsweise in bestimmten sicherheitssensiblen Fachbereichen wie Einbruchschutz und Videosicherheit.
Die erforderlichen Fachkenntnisse (Fachkunde) können – abhängig vom Fachbereich – unter anderem durch die Teilnahme an einer entsprechenden BHE-Fachkundeschulung und das Bestehen der zugehörigen BHE-Fachkundeprüfung nachgewiesen werden. Für die Fachkraftzertifizierung sind darüber hinaus die jeweils geforderten Nachweise zu Ausbildung, Berufserfahrung und weiteren Voraussetzungen erforderlich. Die Fachkundeprüfung allein ist nicht mit der Zertifizierung zur „Zertifizierten Fachkraft (ZERTX/BHE)“ gleichzusetzen.
Ablauf und Gültigkeit
Der Ablauf umfasst in der Regel:
- Antragstellung,
- Prüfung der eingereichten Nachweise,
- Bewertung der Voraussetzungen durch die BHE-Zertifizierungsstelle,
- Zertifizierungsentscheidung und Ausstellung des personenbezogenen Zertifikats.
Maßgeblich sind die Anforderungen des jeweils geltenden Zertifizierungsregelwerks.
Das Fachkraftzertifikat wird grundsätzlich für vier Jahre erteilt. Für den Fachbereich RWA beträgt die Gültigkeitsdauer fünf Jahre. Für die Verlängerung gelten die Anforderungen des jeweils gültigen Zertifizierungsregelwerks.
Aktuell verfügbare Fachbereiche
Die Fachkraftzertifizierung ist derzeit für folgende Fachbereiche verfügbar:
- Einbruchmeldetechnik
- Brandmeldetechnik*
- Sprachalarmierung*
- Videosicherheitstechnik
- Rauch- und Wärmeabzug
- Zutrittssteuerung
- Perimetersicherheit
- Feststellanlagen
- Rufanlagen
- Sicherheitsbeleuchtung
- Fluchttürsysteme
- Blitz- und Überspannungsschutz
- Rauch- und Feuerschutztüren
- Sicherheitskonzepte
| *Für die Fachbereiche Brandmeldetechnik und Sprachalarmierung ist der Nachweis einer Zertifizierung als hauptverantwortliche Fachkraft nach DIN 14675 für Brandmeldeanlagen (BMA) beziehungsweise Sprachalarmanlagen (SAA) erforderlich. Der Nachweis muss von einer akkreditierten Stelle ausgestellt sein. |
Die jeweils geltenden Anforderungen und Nachweise ergeben sich aus jeweils gültigen Zertifizierungsregelwerk.
Interesse an der Fachkraftzertifizierung?
Sie möchten eine Fachkraftzertifizierung beantragen oder weitere Informationen erhalten? Nehmen Sie Kontakt zur BHE-Zertifizierungsstelle auf (info@bhe.de).
FAQ zur Fachkraftzertifizierung
Bleibt mein Fachkraftzertifikat bei einem Arbeitgeberwechsel gültig?
Ja. Das Fachkraftzertifikat ist personenbezogen und nicht an ein bestimmtes Unternehmen gebunden. Es bleibt bei einem Arbeitgeberwechsel grundsätzlich gültig, sofern es noch gültig und weder eingeschränkt, ausgesetzt noch widerrufen wurde.
Die zertifizierte Fachkraft kann im neuen Unternehmen als verantwortliche Fachkraft für den zertifizierten Fachbereich benannt werden, wenn sie diese Funktion dort tatsächlich wahrnimmt und über die erforderlichen Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse verfügt. Der Arbeitgeberwechsel ist der BHE-Zertifizierungsstelle mitzuteilen.
Was passiert mit der Fachfirmenzertifizierung, wenn die verantwortliche Fachkraft das Unternehmen verlässt?
Das bisherige Unternehmen muss weiterhin eine geeignete verantwortliche Fachkraft für seinen zertifizierten Geltungsbereich benennen. Dafür kann eine andere Beschäftigte oder ein anderer Beschäftigter benannt werden. Die Person muss die jeweils geltenden Anforderungen erfüllen und gegebenenfalls selbst fachkraftzertifiziert sein.