Die BHE-Zertifizierungsstelle, eine organisatorisch eigenständige Einheit innerhalb der BHE-Qualitätsmanagement-GmbH (BHE-QM), zertifiziert Fachfirmen, die Dienstleistungen im Bereich von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erbringen.
RWA-Fachfirmenzertifizierung nach DIN 18232-10 und DIN 18232-101
Zertifizierte Kompetenz nach DIN 18232-10 und DIN 18232-101
Das Zertifizierungsverfahren basiert auf der DIN 18232-10 und der DIN 18232-101 und berücksichtigt die dienstleistungsbezogenen Anforderungen der DIN EN 16763. Der konkrete Prüfungsumfang richtet sich nach dem beantragten Geltungsbereich. Dabei werden unter anderem die Qualifikation und Verantwortlichkeiten der Fachkräfte, die Organisation, die technische Ausstattung und die Projektdokumentation des Unternehmens geprüft.
Das Zertifizierungsverfahren steht BHE-Mitgliedsunternehmen und Nichtmitgliedern offen. Nach einer positiven Zertifizierungsentscheidung stellt die BHE-Zertifizierungsstelle das Zertifikat für den geprüften Geltungsbereich aus. Auf dem Zertifikat wird das Qualitätssiegel „ZERTX – validiert durch BHE“ geführt. BHE-Mitgliedsunternehmen erhalten zusätzlich – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – das Qualitätssiegel „BHE-zertifizierter Fachbetrieb RWA“ sowie ein Zertifikat im BHE-Verbandsdesign.
Sie möchten Ihre Fachfirma zertifizieren lassen oder zunächst weitere Informationen erhalten? Über unser Online-Formular können Sie sich unverbindlich voranmelden, Unterlagen anfordern oder ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Ihr Mehrwert durch die Zertifizierung
- Sie dient als nachvollziehbarer Nachweis gegenüber Kunden, Planungs- und Ingenieurbüros, Versicherern und Behörden.
- Sie verschafft einen klaren Wettbewerbsvorteil, besonders bei Ausschreibungen.
- Die Zertifizierung erleichtert Auftraggebern die Auswahl qualifizierter Fachfirmen.
- Sie signalisiert, dass Ihre Leistungen den aktuellen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen.
Geltungsbereich und mögliche Kombinationen
Die Zertifizierung kann für einzelne oder mehrere Anlagenarten und Bearbeitungsphasen beantragt werden. Der konkrete Geltungsbereich wird im Zertifikat ausgewiesen. Das RWA-Fachfirmenzertifizierungsverfahren umfasst wahlweise die Bearbeitungsphasen Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung und folgende Anlagenarten:
- Entrauchungsanlagen in Treppenräumen (EAT)
- Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA), elektrisch und pneumatisch
- Maschinelle Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (MRA), einschließlich Druckbelüftungsanlagen (DBA)
Wichtiger Hinweis: Die Zertifizierung ist kein Produktzertifikat und ersetzt keine bauordnungsrechtlich erforderlichen Prüfungen, Abnahmen oder Sachverständigenbescheinigungen. Sie bestätigt die Erfüllung der Anforderungen des geprüften Zertifizierungsprogramms für den ausgewiesenen Geltungsbereich.
Zentrale Anforderungen
- wirksames Qualitätsmanagementsystem, beispielsweise das BHE-QM-System oder eine anerkannte Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
- die Benennung einer verantwortlichen Fachkraft für RWA mit einem von der BHE-Zertifizierungsstelle anerkannten Fachkraftzertifikat. Die Fachkraft muss im Unternehmen tatsächlich die verantwortliche Funktion für den beantragten Geltungsbereich wahrnehmen und über die erforderliche Entscheidungs- und Weisungsbefugnis verfügen.
- mindestens eine Projektdokumentation einer realisierten RWA-Anlage, die die beantragten Bearbeitungsphasen abdeckt.
Ihr Weg zur Zertifizierung
- Sie nehmen Kontakt zu uns auf (info@bhe.de) oder melden Ihren Zertifizierungswunsch über das Online-Formular an.
- Wir richten für Ihr Unternehmen einen individuellen Zugang zur BHE-Cloud ein und stellen Ihnen dort die erforderlichen Zertifizierungsunterlagen – insbesondere Antrag, Regelwerk, Gebührenordnung und AGB – bereit.
- Sie laden die erforderlichen Unterlagen und Nachweise in die BHE-Cloud hoch.
- Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und führen die für den beantragten Geltungsbereich erforderlichen Prüfungen durch.
- Nach einer positiven Zertifizierungsentscheidung stellt die BHE-Zertifizierungsstelle das Zertifikat aus.
Das Zertifikat wird für fünf Jahre erteilt. Für die Verlängerung beziehungsweise Rezertifizierung sind die Anforderungen des jeweils gültigen Zertifizierungsregelwerks maßgeblich. Dazu können insbesondere aktualisierte Nachweise, Schulungsnachweise und Referenzanlagen gehören.
Normative Grundlagen der RWA-Zertifizierung
Die DIN 18232-10 legt Anforderungen an Dienstleister fest, die Leistungen im Bereich der Rauch- und Wärmefreihaltung erbringen. Dazu gehören insbesondere die Planung, Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
Die DIN 18232-101 konkretisiert den Nachweis der erforderlichen Fachkompetenz gemäß DIN 18232-10.
Die DIN EN 16763 ergänzt diese fachbezogenen Anforderungen um allgemeine Anforderungen an die Erbringung von Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Kompetenz des Personals, Verantwortlichkeiten, die Organisation der Leistungserbringung und die Qualitätssicherung.
Die konkreten Anforderungen der RWA-Fachfirmenzertifizierung ergeben sich aus dem jeweils geltenden Zertifizierungsregelwerk und dem beantragten Geltungsbereich.
FAQ und weitere Infos
Antworten auf häufige Fragen zu den Voraussetzungen, dem Ablauf, dem Geltungsbereich, den Zertifikaten und den Qualitätssiegeln finden Sie in unserem FAQ zur RWA-Fachfirmenzertifizierung.