Die BHE-Zertifizierungsstelle, eine organisatorisch eigenständige Einheit innerhalb der BHE-Qualitätsmanagement-GmbH (BHE-QM), entwickelt derzeit ein Zertifizierungsverfahren für Fachfirmen, die Videosicherheitssysteme (VSS) planen, errichten, in Betrieb nehmen, dokumentieren und instand halten.
Video-Fachfirmenzertifizierung nach DIN EN 62676-4
Zertifizierung von Fachfirmen für Videosicherheitssysteme (VSS)
Das Zertifizierungsverfahren basiert auf der DIN EN 62676-4 und berücksichtigt die dienstleistungsbezogenen Anforderungen der DIN EN 16763. Abhängig vom beantragten Geltungsbereich werden unter anderem die Qualifikation und Verantwortlichkeiten der Fachkräfte, die Organisation, die technische Ausstattung und die Projektdokumentation des Unternehmens geprüft.
Das geplante Verfahren soll sowohl BHE-Mitgliedsunternehmen als auch Nichtmitgliedern offenstehen. Nach Veröffentlichung des Zertifizierungsprogramms können Anträge gestellt werden. Nach positiver Zertifizierungsentscheidung stellt die BHE-Zertifizierungsstelle ein Zertifikat für den geprüften Geltungsbereich aus. Auf dem Zertifikat wird das Qualitätssiegel „ZERTX – validiert durch BHE“ geführt. BHE-Mitgliedsunternehmen erhalten zusätzlich – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind – das Qualitätssiegel „BHE-zertifizierter Fachbetrieb VSS“ sowie ein Zertifikat im BHE-Verbandsdesign.
Hinweis zum Verfahrensstatus
Das Fachfirmenverfahren befindet sich derzeit im Aufbau. Die normativen Grundlagen, die grundlegenden Anforderungen und die wesentlichen Prozessschritte stehen fest. Das Zertifizierungsprogramm wird derzeit noch abschließend ausgearbeitet.
Nach aktuellem Planungsstand ist eine Gültigkeitsdauer von vier Jahren vorgesehen. Verbindlich wird die Gültigkeitsdauer erst im veröffentlichten Zertifizierungsprogramm festgelegt.
Interessierte Unternehmen können ihr Interesse unverbindlich bekunden und sich über den weiteren Verfahrensstart informieren lassen.
Bereits verfügbar: Fachkraftzertifizierung im Bereich Videosicherheit
Die BHE-Zertifizierungsstelle bietet bereits die personenbezogene Fachkraftzertifizierung im Bereich Videosicherheit an. Sie richtet sich an Personen, die ihre fachliche Kompetenz für Videosicherheit nachvollziehbar nachweisen möchten.
Nach aktuellem Planungsstand soll ein von der BHE-Zertifizierungsstelle anerkanntes Fachkraftzertifikat eine zentrale Voraussetzung für die Benennung der verantwortlichen Fachkraft im künftigen Fachfirmenverfahren sein.
Das Fachkraftzertifikat allein ersetzt nicht die Benennung durch die Fachfirma und auch nicht die erforderliche betriebliche Übertragung von Verantwortung und Befugnissen.
Warum eine Fachfirmenzertifizierung für Videosicherheit?
Bei Videosicherheitsprojekten entstehen Qualitätsprobleme häufig nicht allein durch die eingesetzte Technik. Ursachen sind beispielsweise unklare Schutzziele, unvollständige Betriebsanforderungen, ungeeignete Kamerastandorte, fehlende Angaben zu Beleuchtung und Umgebungsbedingungen sowie unzureichende Prüf- und Dokumentationsunterlagen.
Die geplante Zertifizierung soll deshalb die Fähigkeit der Fachfirma bewerten, VSS-Projekte strukturiert, nachvollziehbar und auf Grundlage der vereinbarten Anforderungen abzuwickeln. Im Mittelpunkt steht nicht die Zertifizierung einzelner Produkte oder Komponenten, sondern die Qualität der Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Dokumentation und Instandhaltung.
Mehrwert für Fachfirmen
- nachvollziehbarer Nachweis der eigenen Kompetenz gegenüber Auftraggebern und Planungsbüros,
- bessere Sichtbarkeit der Qualität der eigenen Projektabwicklung,
- klare interne Verantwortlichkeiten und standardisierte Abläufe,
- Unterstützung bei Ausschreibungen und der Differenzierung im Wettbewerb.
Mehrwert für Betreiber und Auftraggeber
- bessere Orientierung bei der Auswahl geeigneter Fachfirmen,
- transparenterer Nachweis von Qualifikation, Organisation und Projekterfahrung,
- höhere Nachvollziehbarkeit von Planung, Prüfung, Übergabe und Dokumentation,
- eine bessere Grundlage für einen nachvollziehbaren und dauerhaft funktionsfähigen Betrieb.
Vorgesehener Geltungsbereich
Die geplante Zertifizierung richtet sich an Fachfirmen, die Dienstleistungen im Bereich von Videosicherheitssystemen erbringen. Die geplante Zertifizierung richtet sich an Fachfirmen, die Videosicherheitssysteme planen, errichten, in Betrieb nehmen, prüfen, dokumentieren und instand halten. Je nach beantragtem Geltungsbereich sollen insbesondere folgende Tätigkeiten berücksichtigt werden:
- Planung und Projektierung,
- Errichtung und Montage,
- Inbetriebsetzung,
- Überprüfung und Übergabe,
- Instandhaltung und betriebsbegleitende Leistungen.
Der konkrete Geltungsbereich wird im späteren Zertifikat ausgewiesen.
Die Zertifizierung ist kein Produktzertifikat. Sie ersetzt keine gesetzlich, behördlich oder vertraglich erforderlichen Prüfungen, Abnahmen oder Sachverständigennachweise. Sie bestätigt die Erfüllung der Anforderungen des jeweils zugrunde liegenden Zertifizierungsprogramms für den ausgewiesenen Geltungsbereich.
Zentrale Anforderungen
Nach aktuellem Planungsstand sollen insbesondere die folgenden Anforderungen Bestandteil des künftigen Zertifizierungsprogramms sein:
- ein wirksames Qualitätsmanagementsystem, beispielsweise das BHE-QM-System oder eine anerkannte Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
- die Benennung einer verantwortlichen Fachkraft mit einem von der BHE-Zertifizierungsstelle anerkannten Fachkraftzertifikat. Die Fachkraft muss im Unternehmen tatsächlich die verantwortliche Funktion für den beantragten Geltungsbereich wahrnehmen und entsprechend entscheidungsbefugt sein.
- mindestens eine Projektdokumentation einer realisierten VSS-Anlage für die beantragten Bearbeitungsphasen.
Die abschließenden Anforderungen ergeben sich erst aus dem veröffentlichten Zertifizierungsregelwerk.
Zukünftiger Ablauf
- Sie nehmen Kontakt zu uns auf (info@bhe.de) oder melden über das Online-Formular Ihren Zertifizierungswunsch an.
- Nach Veröffentlichung des Zertifizierungsprogramms kann der Antrag für den gewünschten Geltungsbereich gestellt werden. Wir erstellen Ihnen dafür einen firmenindividuellen BHE-Cloud-Zugang und stellen Ihnen dort die erforderlichen Zertifizierungsunterlagen – insbesondere Antrag, Regelwerk, Gebührenordnung und AGB – bereit.
- Die erforderlichen Unternehmens-, Personal- und Projektnachweise werden in der BHE-Cloud hochgeladen.
- Wir prüfen die eingereichten Unterlagen und führen die für den beantragten Geltungsbereich erforderlichen Prüfungen durch.
- Nach positiver Zertifizierungsentscheidung stellt die BHE-Zertifizierungsstelle das Zertifikat aus.
Das Zertifikat wird für vier Jahre erteilt. Für die Verlängerung beziehungsweise Rezertifizierung sind die Anforderungen des jeweils gültigen Zertifizierungsregelwerks maßgeblich. Dazu können insbesondere aktualisierte Nachweise, Schulungsnachweise und Referenzanlagen gehören.
Normative Grundlagen der VSS-Zertifizierung
Die Zertifizierung basiert fachlich auf den Anwendungsregeln für Videosicherheitssysteme nach DIN EN 62676-4. Diese beschreiben unter anderem Anforderungen an die strukturierte Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Prüfung, Dokumentation und den Betrieb von Videosicherheitssystemen.
Die DIN EN 16763 ergänzt diese fachbezogenen Anforderungen um allgemeine Anforderungen an die Erbringung von Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Kompetenz des Personals, Verantwortlichkeiten, die Organisation der Leistungserbringung und die Qualitätssicherung.
Weitere Informationen zu Anlass, Aufbau und Anwendung der Norm finden Sie auf der BHE-Informationsseite: